Handelsbezeichnung | Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus |
Zulassungsnummer | 006193-00 |
Zulassungsinhaber | W. NEUDORFF GMBH KG |
Weitere Vertriebsfirmen | |
Zulassungsende | 31.12.19 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Wirkstoffgehalt | 30 g/l Maleinsäurehydrazid (40,17 g/l Kalium-Salz) 186,7 g/l Pelargonsäure |
Formulierung | Wasserlösliches Konzentrat |
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV | |
Kennzeichnung nach GefStoffV | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
Signalwort (GHS) | |
Gefahrenpiktogramme (GHS) | |
Gefahrenhinweise (GHS) | |
Sicherheitshinweise (GHS) | |
Kennzeichnung nach PflSchMV | |
Anwendungs- bestimmungen | NW468:
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste,
entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und
Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie
Regen- und Abwasserkanäle. |
Auflagen | NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF189: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS220: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. ST128: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske HM mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels mit personengetragenen Geräten. VH607: Der Gehalt an freiem Hydrazin in den technischen Wirkstoffen Maleinsäurehydrazid-Natriumsalz, -Kaliumsalz oder -Cholinsalz darf 1 mg/kg ausgedrückt als Säureäquivalente nicht überschreiten. WMZ: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): Z |
Hinweise | NB6641:
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten
Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht
vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN000: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. |