Doppelhohlschraube für 2 Ringanschlüsse bei hydraulischen Brems- und Kupplungsleitungen an
Kraftfahrzeugen.
Integriert ist eine Schnell-Entlüfterschraube zum schnellen,
sauberen und sicheren Entlüften und Befüllen.
Besonders auch geeignet beim Austausch von Gummi- gegen Stahlflex-Leitungen.
CNC-Präzisionsdrehteil aus eloxiertem Aluminium zum Austausch gegen die herkömmliche Hohlschraube. Integrierte Schnell-Entlüfterschraube aus vernickeltem Stahl.
Informationen zur Altölverordnung
Als Händler sind wir im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren - und Getriebeöl gemäß der Altölverordnung verpflichtet unsere Kunden wie folgt zu informieren :
Das Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle ! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt ! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems -und Kühflüssigkeiten ist verboten !
Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, können Sie Altöl in der maximal bei uns erworbenen Menge wieder kostenlos bei uns im Warenlager (Frinken Motorsport GmbH, Halle C, Ohmstr. 26, 96175 Pettstadt) abgeben bzw. einschicken . Das gilt sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Wenn Sie derartige Abfälle oder Altöle zu uns einschicken , beachten Sie bitte die Transportvorschriften des von Ihnen beauftragten Versandunternehmens, Öl gilt als Gefahrgut ! Achten Sie auf eine auslaufsichere Verpackung.
Sind Sie Unternehmer, benennen wir Ihnen auch gerne eine Annahmestelle in Ihrer Nähe .
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung :
Frinken Motorsport GmbH, Halle C, Ohmstr. 26, 96175 Pettstadt
mail: info@frinken-racing.de
Weitere Hinweise zur Altölverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. ( www.bmu.de )
Im Falle von wettbewerbs-rechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.