2018-07-06 10:39 - 312137127714

Kinderreisebett

Das wundervolle Kinderreisebett ist besonders praktisch, wenn ein Urlaub oder zum Beispiel eine Übernachtung bei den Großeltern ansteht. Der hochwertige und stabile Rahmen und die dazugehörige Schlafunterlage bieten Ihren Kleinen auch unterwegs einen geborgenen Schlafplatz. Zudem lässt sich das praktische Bett im Handumdrehen aufbauen und nahezu überall aufstellen. Durch die atmungsaktiven Mesh-Gewebe Seitenteile, haben Sie Ihr Baby immer im Blick. Ist die Nacht vorbei, lässt sich das Reisebett mit Hilfe der zwei feststellbaren seitlichen Rollen bequem zur Seite räumen. Praktisch: Dank der praktischen Transporttasche ist das Kinderbett leicht zu transportieren. So müssen Ihre Kleinen auch auf Reisen nicht auf ein eigenes Bettchen verzichten und können erholsam schlafen und träumen, damit die ganze Familie am Morgen bereit ist für neue Abenteuer. Das Baby Reisebett ist geeignet für Kinder bis zu einem Alter von 36 Monaten. Bestellen Sie sich noch heute das praktische Kinderreisebett von TecTake.

Highlights

  • Leichter Auf- und Abbau des Kinderreisebettes durch Klappmechanismus
  • Perfekt geeignet für Reisen oder Zuhause
  • Zwei Rollen mit integrierten Bremsen zum einfachen Verschieben des Bettes
  • Pflegeleichter Nylonbezug
  • Reißverschlussöffnung zum Hineinklettern
  • Aufbewahrungstasche an einer Seite
  • Hochwertiger und stabiler Rahmen
  • Atmungsaktive Mesh-Gewebe Seitenteile
  • Praktische Transporttasche

Technische Daten
  • Totalmaße (LxBxH): 126 x 65 x 80 cm
  • Maße zusammengeklappten (LxBxH): 78 x 28 x 25 cm
  • Reißverschlusseinstieg (HxB): 40 x 44 cm
  • Gewicht: 8,7 kg
  • Material: 100% Polyester, Metall, Kunststoff

Der Aufbau in wenigen Schritten kinderleicht erklärt:

  • Aufstellen des Bettes
  • Stangen müssen eingerastet werden, bevor der Boden durchgedrückt wird
  • Durchdrücken des Bodens
  • Einlegen der mitgelieferten Schlafunterlage
  • Anbringen der Einlage
  • Aufbauzeit ca. 5 min

Farbe: Beige

Lieferumfang
  • 1 Kinderreisebett
  • Montageanleitung
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Information zur fachgerechten Entsorgung von Batterien

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Durch das Mülleimersymbol werden schadstoffhaltige Batterien gekennzeichnet sowie der Umstand, dass Batterien nicht über den Hausmüll, sondern fachgerecht entsorgt werden müssen. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgegeben werden können. Sie können daher Altbatterien zur fachgerechten Entsorgung durch uns an die in der Anbieterkennzeichnung unter „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ angegebene Adresse übersenden.

Chemische Bezeichnung: In der Nähe zum Mülleimersymbol befindet sich die chemische Bezeichnung der in der Batterie enthaltenen Metalle. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber. Wichtiger Hinweis zu: Lithiumbatterien und Akkupacks Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder in die Altbatteriesammelgefäße beim Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden. Definition: "Lithiumbatterien" sind einmal entladbare Lithium-Primärbatterien; "Akkupacks" umfassen auch Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium Der Zustand "vollständige Entladung" ist gegeben, wenn das übliche Gebrauchsende erreicht ist. Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.

ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten Hinweistext zur Information gegenüber privaten Haushalten [ §9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3] Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben[RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden.

Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. - Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben. Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten. In Deutschland sind Sie gesetzlich [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005] verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Komunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. - Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.