Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641).
Nützlinge:
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft (NN130). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft (NN165). Wasserpflanzen: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen (NW265).
Algen:
Das Mittel ist giftig für Algen (NW262). Gewässer/Grundwasser: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW642). Lagerung Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren. Hinweise für sicheren Umgang Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten (SP001).
Anwenderschutz:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001).
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110).
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SE110). Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist.
Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen (SF1891).
Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen (SF190). Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt (SF243).
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS2202). Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS610).
Kennzeichnung GefStoffV R 43:
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S 23: Dampf/Aerosol nicht einatmen.
S 24: Berührung mit der Haut vermeiden.
S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
S 46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 51: Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.
S 57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. - SP001 Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen H319 - Verursacht schwere Augenreizung H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz tragen P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen P501 - Inhalt/Behälter autorisierter Abfallsammelstelle zuführen EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten EUH208 - Enthält 2,4-D als DMA-Salz.
Kann allergische Reaktionen hervorrufen SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hofund Straßenabläufe verhindern.) SPe 04 Zum Schutz von (Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen) nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen