Hersteller | RC Design |
Hersteller-Nr. | 0620073428 |
Artikelnummer | 325237486 |
Bauart | 1-teilig |
Design | Sportlich |
Einpresstiefe (ET) | 40 mm |
Farbe | Schwarz |
Farbkategorie | Dunkel |
Felgenbreite | 7.00 Zoll |
Garantie | 5 Jahre Garantie |
Lochkreis | 5x114 mm |
Marke | Rc design |
Nabendeckel | Nein |
Oberflächenbeschaffenheit | Glaenzend |
Preiskategorie | Bestseller |
Sonstiges | Wintergeeignet |
Speiche | V-Speiche |
Zollgröße | 17 Zoll |
Die Rad Center Derkum GmbH ist 1989 in Weilerswist (westlich von Köln/Bonn) gegründet worden. Nach kurzer Zeit wurde 1994 in Taucha (bei Leipzig) die Niederlassung Ost für die Betreuung der Kunden in den neuen Bundesländern eröffnet. Als Hersteller und Vertreiber von Leichtmetallfelgen und Reifen für Pkw haben sich RC Design und Brock erfolgreich im Markt etabliert. Die sehr vielseitige Produktpalette umfasst mittlerweile über 30 attraktive Räderdesigns.
Die Ebay Fahrzeugauswahl dient nur als Orientierung. Sie nimmt keinen Bezug auf Auflagen, Traglasten etc. Damit wir Ihnen garantieren können, dass die Felge an Ihrem Fahrzeug verwendet werden darf, benötigen wir Ihren Fahrzeugschein. Hierzu hiterlassen Sie uns bitte nach der Bestellung oder auch gerne im Vorwege eine Nachricht mit einem Bild des Fahrzeugscheines, sowie Ihre E-Mail-Adresse. Wir überprüfen die Auflagen für Sie und geben Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung.
Bitte beachten Sie zudem, dass wir das notwendige Anbaumaterial nur mit den Daten aus dem Fahrzeugschein ermitteln können. Diese wären 2.1 und 2.2 in der oberen mittleren Zeile des Scheins.
Geliefert wird eine Felge. Sollten Sie 4 Felgen benötigen, setzen Sie den Artikel bitte mit der Anzahl 4 in den Warenkorb. Sofern Sie uns, wie zuvor beschrieben, den Fahrzeugschein zukommen lassen, erhalten Sie das erforderliche Anbaumaterial (Schrauben in silber und Zentrierringe), sofern dies vom Gutachten vorgeschrieben wird. Sollte die Verwendung von Serienanbaumaterial möglich sein, erhalten Sie kein separates Anbaumaterial. Zudem wird das Teilegutachten, falls vorhanden die ABE/ECE, mitgeliefert. Auf Anfrage können wir Ihnen dies auch per Mail zukommen lassen.
Für alle weiteren Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Wir freuen uns auf Ihre Bestellung!
Sportliche Grüße wünscht Ihnen
Ihr Team von DF Automotive
Die Auflagenkürzel entnehmen Sie bitte den Einschränkungen in der eBay-Fahrzeugliste.
Kürzel | Auflagentext |
---|---|
A01 | Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. |
A02 | Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. |
A03 | Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden. bei denen die Raddimension als Serienradgrösse im COC-Papier genannt ist. und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengrösse. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. |
A04 | Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. |
A05 | Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit grösser 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. |
A06 | Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden. |
A07 | Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. |
A08 | Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten. dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. |
A09 | Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde. es sei denn. dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. |
A10 | Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. |
A11 | Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid. Mild-Hybrid. Plug-in-Hybrid-. dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....". eingetragen haben. |
A93 | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten. die nicht mehr als 12 mm auftragen. ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). |
A93a | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten. die nicht mehr als 9 mm auftragen. ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). |
A98a | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten. die nicht mehr als 12 mm auftragen. sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). |
B28 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - belüftete Bremsscheibe Ø 352x32 mm |
BF1 | Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter. Kegel 60°. Gewinde M12x1.25 Zubehörkit: ZP-578D2 Anzugsmoment: 120 Nm Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube. Kegel 60°. Kalotte beweglich. Gewinde M12x1.5. Schaftlänge 26 mm Anzugsmoment: 110 Nm |
BF10 | Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube. Kegel 60°. Gewinde M12x1.5. Schaftlänge 26 mm Anzugsmoment: 110 Nm |
BF11 | Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube. Kegel 60°. Gewinde M12x1.5. Schaftlänge 23 mm Anzugsmoment: 110 Nm |
BF2 | Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter. Kegel 60°. Gewinde M12x1.25 Zubehörkit: ZP-578D2 Anzugsmoment: 110 Nm Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube. Kegel 60°. Gewinde M14x1.5. Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 140 Nm |
BF3 | Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter. Kegel 60°. Gewinde M12x1.25 Anzugsmoment: 110 Nm Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube. Kegel 60°. Kalotte beweglich. Gewinde M12x1.5. Schaftlänge 26 mm Anzugsmoment: 120 Nm |
BF4 | Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube. Kegel 60°. Gewinde M12x1.5. Schaftlänge 22.5 mm Anzugsmoment: 110 Nm Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube. Kegel 60°. Gewinde M12x1.5. Schaftlänge 23.5 mm Anzugsmoment: 120 Nm |
BF5 | Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube. Kegel 60°. Gewinde M12x1.5. Schaftlänge 23 mm Anzugsmoment: 120 Nm Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter. Kegel 60°. Gewinde M12x1.25 Anzugsmoment: 130 Nm |
BF6 | Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter. Kegel 60°. Gewinde M12x1.25 Anzugsmoment: 120 Nm |
BF7 | Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube. Kegel 60°. Gewinde M12x1.5. Schaftlänge 24 mm Anzugsmoment: 120 Nm |
BF8 | Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube. Kegel 60°. Gewinde M14x1.5. Schaftlänge 25 mm Anzugsmoment: 130 Nm |
BF9 | Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube. Kegel 60°. Gewinde M14x1.5. Schaftlänge 26 mm Anzugsmoment: 130 Nm |
E19 | Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. |
E60 | Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen. |
E62 | Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. |
E70 | Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen. die serienmäßig auch mit den Radgrößen 8.5Jx18H2 ET65 oder 8.5Jx19H2 ET65 ausgerüstet sind. |
EF0 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. |
ER1 | Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1310 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). |
ER2 | Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1330 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). |
ER3 | Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). |
G01 | Es ist der Nachweis zu erbringen. dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss. kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. |
G0F | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
G6N | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17. 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
G7K | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
K01 | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K03 | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K04 | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K19 | An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. |
K64 | Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen. sind folgende Massnahmen erforderlich: - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind komplett zu kürzen. - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stossleiste bis zur Stossfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. - die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. |
K76 | An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das Blechradhaus. im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen. |
K77 | An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an die Radhauskante anzulegen. |
K78 | Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen. sind folgende Massnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stossfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden. - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen. die Stossfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen. |
K79 | An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen. |
K84 | An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach außen aufzuweiten. |
K87 | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. |
N205 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. |
N215 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. |
N225 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. |
T88 | Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. |
T91 | Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. |
T92 | Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. |
V00 | Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig. sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist. entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. |
YYY01 | Befestigung |
YYY02 | Befestigung |
YYY03 | Befestigung |
YYY04 | Befestigung |
YYY05 | Befestigung |
YYY06 | Befestigung |
YYY07 | Befestigung |
YYY08 | Befestigung |
YYY09 | Befestigung |
YYY10 | Befestigung |
YYY11 | Befestigung |
YYY12 | Befestigung |
YYY13 | Befestigung |
YYY14 | Befestigung |
YYY15 | Befestigung |
YYY16 | Befestigung |