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Hersteller | RC Design |
Hersteller-Nr. | 0620073660 |
Artikelnummer | 340748627 |
Bauart | 1-teilig |
Design | Sportlich |
Einpresstiefe (ET) | 44 mm |
Farbe | Silber, Schwarz, Mehrfarbig |
Farbkategorie | Hell |
Felgenbreite | 6.50 Zoll |
Garantie | 3 Jahre Garantie |
Lochkreis | 5x114 mm |
Marke | Rc design |
Nabendeckel | Nein |
Oberflächenbeschaffenheit | Glaenzend, Poliert |
Preiskategorie | Bestseller |
Speiche | V-Speiche |
Zollgröße | 16 Zoll |
Die Rad Center Derkum GmbH ist 1989 in Weilerswist (westlich von Köln/Bonn) gegründet worden. Nach kurzer Zeit wurde 1994 in Taucha (bei Leipzig) die Niederlassung Ost für die Betreuung der Kunden in den neuen Bundesländern eröffnet. Als Hersteller und Vertreiber von Leichtmetallfelgen und Reifen für Pkw haben sich RC Design und Brock erfolgreich im Markt etabliert. Die sehr vielseitige Produktpalette umfasst mittlerweile über 30 attraktive Räderdesigns.
Die Ebay Fahrzeugauswahl dient nur als Orientierung. Sie nimmt keinen Bezug auf Auflagen, Traglasten etc. Damit wir Ihnen garantieren können, dass die Felge an Ihrem Fahrzeug verwendet werden darf, benötigen wir Ihren Fahrzeugschein. Hierzu hiterlassen Sie uns bitte nach der Bestellung oder auch gerne im Vorwege eine Nachricht mit einem Bild des Fahrzeugscheines, sowie Ihre E-Mail-Adresse. Wir überprüfen die Auflagen für Sie und geben Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung.
Bitte beachten Sie zudem, dass wir das notwendige Anbaumaterial nur mit den Daten aus dem Fahrzeugschein ermitteln können. Diese wären 2.1 und 2.2 in der oberen mittleren Zeile des Scheins.
Geliefert wird eine Felge. Sollten Sie 4 Felgen benötigen, setzen Sie den Artikel bitte mit der Anzahl 4 in den Warenkorb. Sofern Sie uns, wie zuvor beschrieben, den Fahrzeugschein zukommen lassen, erhalten Sie das erforderliche Anbaumaterial (Schrauben in silber und Zentrierringe), sofern dies vom Gutachten vorgeschrieben wird. Sollte die Verwendung von Serienanbaumaterial möglich sein, erhalten Sie kein separates Anbaumaterial. Zudem wird das Teilegutachten, falls vorhanden die ABE/ECE, mitgeliefert. Auf Anfrage können wir Ihnen dies auch per Mail zukommen lassen.
Für alle weiteren Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Wir freuen uns auf Ihre Bestellung!
Sportliche Grüße wünscht Ihnen
Ihr Team von DF Automotive
Die Auflagenkürzel entnehmen Sie bitte den Einschränkungen in der eBay-Fahrzeugliste.
Kürzel | Auflagentext |
---|---|
A01 | Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. |
A02 | Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. |
A03 | Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden. bei denen die Raddimension als Serienradgrösse im COC-Papier genannt ist. und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengrösse. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind. unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten. aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht. so sind sie nicht zulässig. |
A04 | Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. |
A05 | Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit grösser 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. |
A06 | Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. |
A07 | Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. |
A08 | Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten. dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. |
A09 | Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde. es sei denn. dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. |
A10 | Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. |
A11 | Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid. Mild-Hybrid. Plug-in-Hybrid-. dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....". eingetragen haben. |
A93 | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten. die nicht mehr als 12 mm auftragen. ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). |
A93a | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten. die nicht mehr als 9 mm auftragen. ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). |
B24 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - bel. Bremsscheibe Ø320x28 mm. 1 Kolben Faustsattel |
B26 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektrisch betätigter Parkbremse |
B33 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektrisch betätigter Parkbremse. |
B39 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - bel. Bremsscheibe 320x28 mm |
BF1 | Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter. Kegel 60°. Gewinde M12x1.5 Anzugsmoment: 120 Nm Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter. Kegel 60°. Gewinde M12x1.5 Anzugsmoment: 110 Nm |
BF2 | Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter. Kegel 60°. Gewinde M12x1.5 Anzugsmoment: 110 Nm Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter. Kegel 60°. Gewinde M12x1.5 Anzugsmoment: 125 Nm |
BF3 | Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter. Kegel 60°. Gewinde M12x1.5 Zubehörkit: ZP-580D6F Anzugsmoment: 120 Nm Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter. Kegel 60°. Gewinde M12x1.5 Anzugsmoment: 120 Nm |
E46 | Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Frontantrieb. die am Querlenker der Hinterachse (im Bereich Felgenhorn) mit einem Tilgungsgewicht ausgestattet sind. |
E47a | Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: - Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06 - Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10 |
E54 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line). |
E55 | Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1157*10 |
E55a | Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1157*09 |
EB1 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis Hyundai Kia D4 38 mit unbelüfteter Scheibe Ø300x10 mm Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis 57 J9LH mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm |
EB2 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Kia Hyundai MONDO BC140135 mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm |
EB3 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis Hyundai Kia 563 mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm - Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis 566 Hyundai Kia mit belüfteter Scheibe Ø300x11 mm |
EB4 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. KIA Hyundai MOBIS 57 mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm |
EB5 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Kia Mobis 17 mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm |
EF0 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. |
G01 | Es ist der Nachweis zu erbringen. dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss. kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. |
G03 | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
G0E | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15. 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
G1D | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
G3U | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
G4C | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
G5W | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
G7U | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17. 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
G7V | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15. 225/40R18. 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
GD1 | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/65R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
GF6 | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15. 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
GG4 | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17. 225/45R18. 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
K01 | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K02 | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K03 | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K04 | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K25 | An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. |
K28 | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. |
K38 | Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an den Auspufftopf anzulegen. |
K41 | An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Massnahmen erforderlich: - der im Bereich des hinteren Stossfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach aussen und hinten umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden - das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stossfängers ist nach oben zu formen. - der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren Befestigungspunktes zu kürzen. - das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äussere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht: Türsicken). |
K54 | An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. |
K55 | An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Massnahmen erforderlich. - die Befestigungslasche des Stossfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stossfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. - die Kunststoffkante des Stossfänger ist im Bereich von Stossfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen. - die Radhauskante ist von der Stossfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. |
K56 | Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten. sind folgende Massnahmen erforderlich. die Befestigungslasche des Stossfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stossfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. die Kunststoffkante des Stossfänger ist im Bereich von Stossfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen. die Radhauskante ist von der Stossfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. |
K57 | An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. |
K58 | Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Massnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen. - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stossfängeroberkante bis 45 Grad hinter der Radmitte umzulegen. - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. |
K62 | Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Massnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet. an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte. ist zu entfernen. - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der Radmitte umzulegen. - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. |
K63 | An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. |
K65 | Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Massnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante sind von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um umzulegen. - der KS- Innenkotflügel ist in diesem Bereich eng ans Radhaus zu fixieren. |
K69 | An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. |
N195 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. |
N205 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. |
N215 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. |
N225 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. |
N235 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. |
T86 | Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. |
YYY01 | Befestigung |
YYY02 | Befestigung |
YYY03 | Befestigung |
YYY04 | Befestigung |
YYY05 | Befestigung |
YYY06 | Befestigung |
YYY07 | Befestigung |
YYY08 | Befestigung |
YYY09 | Befestigung |
YYY10 | Befestigung |
YYY11 | Befestigung |
YYY12 | Befestigung |
YYY13 | Befestigung |
YYY14 | Befestigung |
YYY15 | Befestigung |
YYY16 | Befestigung |
YYY17 | Befestigung |
YYY18 | Befestigung |
YYY19 | Befestigung |
YYY20 | Befestigung |
YYY21 | Befestigung |
YYY22 | Befestigung |
YYY23 | Befestigung |
YYY24 | Befestigung |
YYY25 | Befestigung |
YYY26 | Befestigung |
YYY27 | Befestigung |
YYY28 | Befestigung |