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19 ZOLL ALUFELGEN AUVORA LK 5X112 8.00 X 19 ET 39 ATS

Artikeleigenschaften

Hersteller

ATS

Hersteller-Nr.

AUV80939B61-0

Artikelnummer

133645022

Bauart

1-teilig

Design

Sportlich

Einpresstiefe (ET)

39 mm

Farbe

Silber

Farbkategorie

Hell

Felgenbreite

8.00 Zoll

Garantie

5 Jahre Garantie

Lochkreis

5x112 mm

Marke

Ats

Nabendeckel

Ja, Audi

Oberflächenbeschaffenheit

Glaenzend

Preiskategorie

Bestseller

Sonstiges

Verfuegbar, Wintergeeignet

Speiche

5-Speiche

Zollgröße

19 Zoll

Herstellerbeschreibung

Keine Beschreibung verfügbar

Achtung

Die Ebay Fahrzeugauswahl dient nur als Orientierung. Sie nimmt keinen Bezug auf Auflagen, Traglasten etc. Damit wir Ihnen garantieren können, dass die Felge an Ihrem Fahrzeug verwendet werden darf, benötigen wir Ihren Fahrzeugschein. Hierzu hiterlassen Sie uns bitte nach der Bestellung oder auch gerne im Vorwege eine Nachricht mit einem Bild des Fahrzeugscheines, sowie Ihre E-Mail-Adresse. Wir überprüfen die Auflagen für Sie und geben Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung.

Bitte beachten Sie zudem, dass wir das notwendige Anbaumaterial nur mit den Daten aus dem Fahrzeugschein ermitteln können. Diese wären 2.1 und 2.2 in der oberen mittleren Zeile des Scheins.

Lieferumfang

Geliefert wird eine Felge. Sollten Sie 4 Felgen benötigen, setzen Sie den Artikel bitte mit der Anzahl 4 in den Warenkorb. Sofern Sie uns, wie zuvor beschrieben, den Fahrzeugschein zukommen lassen, erhalten Sie das erforderliche Anbaumaterial (Schrauben in silber und Zentrierringe), sofern dies vom Gutachten vorgeschrieben wird. Sollte die Verwendung von Serienanbaumaterial möglich sein, erhalten Sie kein separates Anbaumaterial. Zudem wird das Teilegutachten, falls vorhanden die ABE/ECE, mitgeliefert. Auf Anfrage können wir Ihnen dies auch per Mail zukommen lassen.

Für alle weiteren Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!

Wir freuen uns auf Ihre Bestellung!

Sportliche Grüße wünscht Ihnen

Ihr Team von DF Automotive

Auflagen

Die Auflagenkürzel entnehmen Sie bitte den Einschränkungen in der eBay-Fahrzeugliste.

Kürzel Auflagentext
0A1 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme. z. B. Reifendruckkontrollsysteme. müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief. Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. The use of snow chains is prohibited.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen. die den Normen DIN. E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Only tubeless tyres are permitted. If no TPMS sensors are used. rubber-covered and metal screw valves with attachment from outside are permitted. If valves with TPMS sensors are used. manufacturer recommendations and instructions must be observed. Valves and sensors must be suited to the specified air pressure and maximum speed. Valves must conform to E.T.R.T.O.. DIN or Tire and Rim standards. and must not project beyond the edge of the rim.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten. die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen. an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten. die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen. an der Vorderachse verwendet werden.
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten. die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss auftragen. an der Vorderachse verwendet werden.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD. Quattro. Syncro. 4-Matic. 4x4 u. ä.) The wheel/tyre combination is only permissible on vehicle models with all-wheel drive (e.g. 4WD. Quattro. Syncro. 4-Matic. 4x4 and similar).
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD. 4WD. Quattro. Syncro. 4-Matic. 4x4. u. ä.) This (These) wheel/tyre combination(s) is (are) permitted on vehicle types with front wheel or rear-wheel drive as well as 4-wheel drive (such as 2WD. 4WD. Quattro. Syncro. 4-Matic. 4x4 and similar types).
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten. die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen. an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Only fine-linked snow chains. which come to an overall thickness of not more than 10 mm (includ- ing chain joint). may be used at the prescribed axle. Any recommendations given by the vehicle manufac- turer must be observed (cf. User manual/instructions).
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. To balance the wheels only adhesive weights may be attached on the rim at the rim outside. The selection and placement of adhesive weights is to pay attention to a distance of 2 mm from the brake caliper.
B92 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.
BnK Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Not permissible on vehicles with ceramic brake discs.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombili- mousine (Avant. Break. Caravan. Grandtour. Kombi. Sportswagon. T-Modell. Touring. Tourer. Turnier. Variant. ...). The wheel/tyre combination is permissible for vehicle models of the Caravan. Estate-car and/or touring variants. (Avant. Break. Caravan. Grandtour. Kombi. Sportswagon. T-Modell. Touring. Tourer. Turnier. Variant. ...).
ECE Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig. wenn sie bereits serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige notwendige Einstellungen. Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination sind zu beachten. The use of this wheel/tyre combination is not permitted unless already previously approved by the manufacturer for serial production (see EC Certificate of Conformity). Any necessary adjustments. in- structions and recommendations specified by the vehicle manufacturer in connection with the use of this wheel/tyre combination must observed.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1v Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover. flaps....).
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover. flaps....).
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzli- che Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Only refers to vehicle variants without standard plastic extensions and/or mud-guard extensions.
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). This wheel / tire combination (s) is (are) permitted on vehicle versions with and without four-wheel steering (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. The wheel/tyre combination is permissible for vehicle models of the limousine variant.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. This tyre size is only permissible as mud and snow tyres.
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad. Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen 235/55R18. 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I. COC- Papier oder Bedienungsanleitung).
NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). Not for plug-in hybrid vehicles or externally chargeable hybrid electric vehicles (OVC-HEV).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge. die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I. COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Only the serial fixing components No. S01 (see page 1) are to be used to attach the replacement wheels.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Only the supplied fixing components No. S02 (see page 1) are to be used to attach the replacement wheels.
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD. 4-Matic. Syncro. 4x4....).
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19. 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19. 255/30R19. 265/30R19. 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19. 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19. 255/40R19 Nr. 5 225/55R19 275/45R19 Nr. 6 235/35R19 255/30R19. 265/30R19. 275/30R19. 315/25R19 Nr. 7 235/40R19 265/35R19. 275/35R19 Nr. 8 235/45R19 255/40R19 Nr. 9 235/50R19 255/45R19. 265/45R19 Nr. 10 235/55R19 255/50R19. 285/45R19. 295/45R19 Nr. 11 245/30R19 305/25R19 Nr. 12 245/35R19 275/30R19. 285/30R19 Nr. 13 245/40R19 275/35R19. 285/35R19 Nr. 14 245/45R19 275/40R19 Nr. 15 245/50R19 275/45R19 Nr. 16 255/30R19 305/25R19. 315/25R19 Nr. 17 255/35R19 285/30R19. 295/30R19. 305/30R19 Nr. 18 255/40R19 285/35R19. 295/35R19 Nr. 19 255/45R19 285/40R19 Nr. 20 255/50R19 275/45R19. 285/45R19. 295/45R19 Nr. 21 255/55R19 275/50R19 Nr. 22 265/30R19 305/25R19. 315/25R19 Nr. 23 265/35R19 295/30R19. 305/30R19 Nr. 24 265/40R19 295/35R19 Nr. 25 265/45R19 295/40R19 Nr. 26 265/50R19 295/45R19 Nr. 27 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
162 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1620 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.