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17 ZOLL ALUFELGEN P 95 LK 5X112 6.50 X 17 ET PLATIN WHEELS

Artikeleigenschaften

Hersteller

Platin Wheels

Hersteller-Nr.

60PLR70919

Artikelnummer

161586173

Design

Sportlich

Einpresstiefe (ET)

38 mm

Farbe

Schwarz

Farbkategorie

Dunkel

Felgenbreite

6.50 Zoll

Lochkreis

5x112 mm

Marke

Platin Wheels

Oberflächenbeschaffenheit

Glaenzend

Preiskategorie

Preiswert

Sonstiges

Verfuegbar, Wintergeeignet

Speiche

Vielspeiche, Mehrspeiche

Zollgröße

17 Zoll

Herstellerbeschreibung

Keine Beschreibung verfügbar

Achtung

Die Ebay Fahrzeugauswahl dient nur als Orientierung. Sie nimmt keinen Bezug auf Auflagen, Traglasten etc. Damit wir Ihnen garantieren können, dass die Felge an Ihrem Fahrzeug verwendet werden darf, benötigen wir Ihren Fahrzeugschein. Hierzu hiterlassen Sie uns bitte nach der Bestellung oder auch gerne im Vorwege eine Nachricht mit einem Bild des Fahrzeugscheines, sowie Ihre E-Mail-Adresse. Wir überprüfen die Auflagen für Sie und geben Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung.

Bitte beachten Sie zudem, dass wir das notwendige Anbaumaterial nur mit den Daten aus dem Fahrzeugschein ermitteln können. Diese wären 2.1 und 2.2 in der oberen mittleren Zeile des Scheins.

Lieferumfang

Geliefert wird eine Felge. Sollten Sie 4 Felgen benötigen, setzen Sie den Artikel bitte mit der Anzahl 4 in den Warenkorb. Sofern Sie uns, wie zuvor beschrieben, den Fahrzeugschein zukommen lassen, erhalten Sie das erforderliche Anbaumaterial (Schrauben in silber und Zentrierringe), sofern dies vom Gutachten vorgeschrieben wird. Sollte die Verwendung von Serienanbaumaterial möglich sein, erhalten Sie kein separates Anbaumaterial. Zudem wird das Teilegutachten, falls vorhanden die ABE/ECE, mitgeliefert. Auf Anfrage können wir Ihnen dies auch per Mail zukommen lassen.

Für alle weiteren Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!

Wir freuen uns auf Ihre Bestellung!

Sportliche Grüße wünscht Ihnen

Ihr Team von DF Automotive

Auflagen

Die Auflagenkürzel entnehmen Sie bitte den Einschränkungen in der eBay-Fahrzeugliste.

Kürzel Auflagentext
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind. unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten. aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht. so sind sie nicht zulässig.
A04 Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05 Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06 Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden.
A07 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten. dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09 Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde. es sei denn. dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10 Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11 Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid. Mild-Hybrid. Plug-in-Hybrid-. dass sind Fahrzeuge (FZ). die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....". eingetragen haben.
Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid. Mild-Hybrid. Plug-in-Hybrid-. dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....". eingetragen haben.
A93 Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten. die nicht mehr als 12 mm auftragen. ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten. die nicht mehr als 9 mm auftragen. ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1 Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:Achse: 1+2Serien-Radschraube. Kugel Ø25.6 mm. Gewinde M14x1.5. Schaftlänge 27.5 mmAnzugsmoment: 140 Nm
Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:Achse: 1+2Serien-Radschraube. Kugel Ø25.6 mm. Gewinde M14x1.5. Schaftlänge 27.5 mmAnzugsmoment: 120 Nm
BF2 Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:Achse: 1+2Serien-Radschraube. Kugel Ø25.6 mm. Gewinde M14x1.5. Schaftlänge 27.5 mmAnzugsmoment: 120 Nm
Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:Achse: 1+2Serien-Radschraube. Kugel Ø25.6 mm. Gewinde M14x1.5. Schaftlänge 27.5 mmAnzugsmoment: 140 Nm
BF3 Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:Achse: 1+2Radschraube. Kugel Ø26 mm. Gewinde M14x1.5. Schaftlänge 30 mmZubehörkit: MP74aAnzugsmoment: 160 Nm
E100 Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen. die serienmäßig mit der Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.
E100a Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen. die serienmäßig NICHT mit der Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.
E107 Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Erdgasantrieb.
E27 Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.
E45 Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
E53 Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17. HA 235/45R17).
E57 Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I. Feld D.2. steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
E58 Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I. Feld D.2. steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".
E60a Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):- ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32- ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22- ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00
E61 Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:- e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19- e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13
Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I. Feld D.2. steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
E61a Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:- e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20- e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14- e8*2007/46*0318*
E62 Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I. Feld D.2. im Versionenschlüssel steht 'VL':
Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I. Feld D.2. steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.
E62a Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I. Feld D.2. im Versionenschlüssel steht 'ML':
E64 Nur zulässig an Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen. diese sind serienmäßig auch mit der Reifengröße 255/40R20 ausgerüstet. oder haben diese Reifengröße auch in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen.
E75 Nur zulässig an Fahrzeugausführungen. die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E76 Nur zulässig an Fahrzeugausführungen. die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E87 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.
E90 Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I. Feld D.2. im Versionenschlüssel steht 'VL':PICVWE902.JPG
E91 Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I. Feld D.2. im Versionenschlüssel steht 'ML':PICVWE912.JPG
E93 Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3
E93a Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11
E95 Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:- e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:- e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E96 Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 1“:- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* bis Nachtrag 35.- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* bis Nachtrag 13.- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0506* bis Nachtrag 00.
E96a Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36. - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.
E98 Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23.- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.
E98a Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.
E99 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.
EB1 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:- Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo A5440101 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø370x32 mm
EF0 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen. dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss. kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0R Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16. 235/40R18. 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0U Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16. 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G1C Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7K Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCB Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19. 235/40R18. 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GDP Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20. 235/50R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GEB Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19. 225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GKK Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16. 205/65R15. 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K105 Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich einzuformen. und hinter die aufgeweitete Radhauskante zu klemmen.
K13 An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K21 An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22 An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden.
K25 An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K27 An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28 An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K44 Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden. ist der Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).
K51 Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:- der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
K58 An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel. im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante. ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K59 An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:3-Türer:- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen.- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen. der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt.- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).5- Türer:- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen.- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen. der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt.- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K63 An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64 Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten. sind folgende Maßnahmen erforderlich:- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen.- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten.- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante). der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen.- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K71 An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder nach innen umzuformen.
K97 Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:- die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der Radmitte sind zu entfernen.- die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen.- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N215 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88 Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93 Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W215 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
YYY01 Befestigung