Hinweis elektronische Artikel:
Bitte beachten Sie vor dem Kauf
elektronischer Artikel folgende Hinweise in unseren AGB, Ziffer 8-Haftung:
8.5
Für den Verkauf von Waren, die in der
Produktbeschreibung des Inserats als elektronisches
oder elektrisches Gerät oder als
elektronische oder elektrische Komponente bezeichnet werden,
gelten zusätzlich die Hinweise dieser Ziffer:
bei der Verwendung der Waren ist der bestimmungsgemäße
Gebrauch, der sich insbesondere aus der
Produktbeschreibung ergibt, zu beachten.
Sollte HIWIN darüber hinaus den
Vertragsunterlagen gemäß Ziff. 2.4 eine Montageanleitung
beifügen und/oder per abrufbaren Link in der
Produktbeschreibung zur Verfügung
stellen, ist diese ebenfalls für den
bestimmungsgemäßen Gebrauch der Waren zu beachten.
Die Waren sind streng unter Beachtung der
Vorgaben und Hinweise der Montageanleitung, vor
allem im Hinblick auf die Beschreibung der
Sicherheitshinweise und Waren- und Gebotszeichen,
zu benutzen oder zu verwenden, zu montieren
oder zu verbauen. Auf die drohenden Gefahren,
insbesondere für Leib und Leben, bei nicht
bestimmungsgemäßem Gebrauch, Installation,
Benutzung oder Verwendung wird in der
Montageanleitung ausdrücklich hingewiesen. Zum
Schutz eigener Rechtsgüter und der
Rechtsgüter Dritter sind die Waren deshalb unter Beachtung
der Montageanleitung zu gebrauchen, zu
installieren, zu benutzen oder zu verwenden. Ein
nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch oder eine
nicht bestimmungsgemäße Benutzung oder
Verwendung ist wegen der daraus potentiell
resultierenden Gefahren nicht gestattet. Die Installation,
Inbetriebnahme und Wartung haben im Hinblick
auf die mit dem nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch oder die nicht bestimmungsgemäße
Benutzung oder Verwendung potentiell
entstehenden Gefahren nur durch sachkundige Personen
zu erfolgen.
8.6
Sollte der Käufer bei Waren gemäß
vorstehender Ziffer 8.5 Zwischenhändler sein, wird er aufgefordert,
die Sicherheits- und Installationshinweise
gemäß der Montageanleitung unter Verweis
auf deren Relevanz für den Schutz eigener Rechtsgüter
und Rechtsgütern von Dritten
auszuhändigen.