Beschreibung

Surfboard Diebstahlsicherung von surfinlock®

Du schließt dein Fahrrad ab, warum dann nicht dein Surfbrett? Surfboards werden nämlich immer öfter geklaut und dies kann deinen Surftrip ruinieren.
Mit der surfinlock® Diebstahlsicherung ist es jetzt ganz leicht möglich, jedes Surfbrett abzuschließen. Dieses praktische System lässt sich schnell und mühelos an deiner Finnenbox anbringen. Dann kannst du es mit einem Sicherungsseil, wie dem perfekt passendem Looplock Cable, überall vor Diebstahl sichern. Auf diese Weise lässt sich dein geliebtes Brett ganz einfach neben deinem Van oder am Dachgepäckträger, am Fahrrad, am Strand oder vor deinem Apartment diebstahlsicher absperren und du kannst beruhigt entspannen.

Das robuste Surfboard Schloss gibt es in verschiedenen Ausführungen für Boards mit FCS, Futures, US-Box oder SUP Steckfinnen und funktioniert somit mit den gängigen Surfboards, Longboards, Stand-Up Paddle Boards, Foilboards und viele Windsurfboards. Durch das modulare Design lassen sich sogar die unterschiedlichen Bretter zusammenschließen.

Das surfinlock stammt von einem Münchner Start-Up, welches bei Kickstarter Crowdfunding erfolgreich innerhalb kürzester Zeit finanziert wurde. Es wird aus bestem Edelstahl gefertigt und hält laut Firmenangaben ein Leben lang.

Short Facts surfinlock®
- Ein innovatives Surf-Tool zur Diebstahlsicherung für Surfbretter.
- surfin’ + fin lock = surfinlock
- Verschiedene Ausführungen erhältlich für FCS (1 & 2), Futures, US-Box und SUP Steckfinnen-Systeme.
- Versionen funktionieren für Surfboards (Short & Longboards), SUPs, viele Foilboards und etliche Windsurfboards.
- Genial und einfach: surfinlock in Fin-Plug einsetzen und mit Sicherungsseil, wie dem Looplock Cable, abschließen.
- Sichern von Boards am Auto, Van, Fahrrad, Scooter, Strand oder vor dem Apartment.
- Gefertigt aus bestem Edelstahl.

Bundle surfinlock® FCS mit Looplock Cable

Inhalt:
- surfinlock® FCS
- Looplock Cable.

surfinlock® FCS
Das neue Surfinlock FCS ist eine innovative Diebstahlsicherung für Surfboards mit FCS 1 oder FCS 2 Finnen, gefertigt aus hochwertigem Edelstahl für besten Diebstahlschutz in einer maritimen Umgebung. Der clevere Mechanismus ist so simpel wie effektiv - es wird wie ein Finne eingesetzt und dann wird die Finnenschraube einfach mit dem Keil verdeckt und das Surfinlock ist fest mit dem Brett verbunden. Schon kannst du dein Brett mit dem Looplock Sicherungsseil überall abschließen. Wenn du also nicht willst, dass dein Board geklaut wird, sollte das Surfinlock auf deiner Packliste für den nächsten Trip nicht fehlen.
Fun fact: ins Design ist sogar ein Flaschenöffner integriert. Also, cheers und auf eine entspannte Zeit am Strand!
Looplock Cable
Das Looplock Cable ist das perfekte Sicherungsseil mit integriertem Schloss für dein Surfinlock. Es ist 1,85m lang, hat einen 8 mm Durchmesser, ist kompakt und passt in jeden Rucksack oder Reisetasche. Dank des 4-fach Nummernschlosses, braucht man sich keine Sorgen um den Schlüssel zu machen. Das einzigartige Looplock Design mit abnehmbarem Endstück ermöglicht es, dass sogar mehrere Bretter mit Surfinlocks schnell hintereinander aufgefädelt und abgeschlossen werden können. Außerdem kann das Looplock Cable zum Sichern von weiterem Reise-Equipment, wie beispielsweise Campingausrüstung, einem Fahrradanhänger oder alles was du schnell anschließen willst, genutzt werden.

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.