Batteriegesetz
Wichtiger Entsorgungshinweis zu Batterien
Jeder Endverbraucher ist nach dem Batteriegesetzt zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet.
Als Vertreiber von Batterien sind wir zu deren Rücknahme gesetzlich verpflichtet. Ge- und verbrauchte, von uns gelieferte Batterien können an uns zurückgesendet werden:
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Die auf den Batterien abgebildeten
Symbole der durchgestrichenen Mülltonne haben folgende Bedeutung:
Pb Blei) = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd (Cadium) = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg (Quecksilber) = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die für die Umwelt und menschliche Gesundheit schädlich sein können. Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (Stiftung GRS) organisiert die Sammlung und das Recycling von Batterien. Ge- und verbrauchte Gerätebatterien können unentgeltlich in den von der Stiftung GRS zur Verfügung gestellten Behältnissen entsorgt werden. Industriebatterien können bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Recycling- oder Werkstoffhöfe) entsorgt werden.