NITRO Snowboard All Mountain OPTISYM WOMENS Snowboard 2024 Snow Board Winter Freeride Freestyle

Beschreibung

Die freundliche Freestyle-Mentalität
Das Optisym ist für all jene Snowboarderinnen gedacht, die Spaß am Freestyle-Snowboarden haben. Das bedeutet, dass sie alles in ein Feature verwandeln können, selbst eine präparierte Piste oder die Knuckles von Parklandungen und dass sie in der Lage sind, innerhalb von Sekunden von Airtime-Tricks zu Flat Ground-Tricks zu wechseln. Dieser Snowboarding-Stil ist wahrscheinlich am ehesten nachvollziehbar und realisierbar, daher haben wir beschlossen, ein Board speziell für diese Art des Fahrens zu entwickeln - für die Träumer - für die Optisymers.

Das freestyle-freundliche Optisym Snowboard ist mit der Traumkombination aus Nitro's Asymmetrical Twin Shape und Cam-Out Camber ausgestattet, die den perfekten Flex und das perfekte Reaktionsverhalten bietet, um selbst das langweiligste Gelände in eine aufregende leere Leinwand zu verwandeln. Der mittelbreite Shape des Optisym reduziert den Zehen- und Fersenüberhang, was für das Vorankommen bei Carves, Butters und Flatland-Tricks unerlässlich ist. Der Asym Twin Shape und der Dual Degressive Sidecut ermöglichen endlose Kontrolle beim Carven und Navigieren am ganzen Berg. Schnelle und hohe Ollies sind mit dem Cam-Out Camber und dem Whiplash Core Profile garantiert, während das Flexmuster in Nose und Tail es dir ermöglicht, Butters wie ein Profi zu halten. Wenn du auf der Suche nach einem mittelbreiten, angenehmen Freestyle-Snowboard für Sidehits, Knuckles, Carving und Jibbing am ganzen Berg bist, dann ist das Optisym das Board, das du brauchst, um das optimistische Gefühl in dir wieder zu entfachen! Also lass uns gemeinsam eine freundliche Freestyle-Revolution starten!

Eigenschaften:
- Shape: Asym Twin
- Camber: Cam-Out
- Breite: Standard
- Flex: Urban
- Sidecut: Dual Degressiv
- Powercore
- Whiplash Core Profil
- Powerwall
- Ureshred Sidewalls
- Bi-Lite Laminate
- Railkiller Edge
- Premium Extruded FH Base

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.