ATOMIC Ski Schuhe HAWX PRIME 100 GW Ski Schuh 2024 black/red Skistiefel Winter Ski Schuhe

Beschreibung

Der mittelbreite Atomic Hawx Prime 100 mit mittlerem Flex ist der optimale Skischuh für die meisten Skifahrer und Einsatzbereiche. Hier trifft Zuverlässigkeit auf Performance – ideal für weniger progressive Fahrer, die sich einen Skischuh mit dauerhaftem Komfort wünschen. Für weniger Gewicht, weniger Kraftaufwand und damit mehr Skispaß sorgt Prolite, eine revolutionäre leichte Konstruktion mit zusätzlichen Verstärkungen an den entscheidenden Stellen. Die 100mm breiten Leisten passen perfekt für mittelbreite Füße. Und sein vorgeformter 3D Gold Innenschuh legt sich vom ersten Moment an angenehm um den Fuß und kann mit der Memory Fit Thermoanpassung von Schale, Manschette und Innenschuh noch weiter feinabgestimmt werden. Freizeitskifahrer, die sich einen erschwinglichen – und dauerhaft bequemen – Performance-Skischuh wünschen, treffen hiermit die richtige Wahl.

Eigenschaften:
- Flex No.: 100
- Weight (g) / Boot (Size): 1,858 / 26-26.5
- 3D Knöchel & Ferse
- Memory Fit: Mit der innovativen Technologie zur Thermo-Skischuhanpassung lassen sich Schale, Manschette und Innenschuh in wenigen Minuten ganz individuell abstimmen.
- Energy Backbone: Verstärkungen an Schlüsselstellen bieten zusätzliche Stabilität und extra Kantengriff für kraftvolles Skifahren.
- 100mm mittelbreite Passform: Diese anatomische Passform (100mm bei Skischuhgröße 26/26.5) mit dem legendären Hawx Gefühl ist dank extrem hohem Tragekomfort, Fersenhalt und Kälteschutz das Maß aller Dinge für mittelbreite Füße.
- Prolite: Revolutionäre leichte Konstruktion mit zusätzlichen Verstärkungen an den Schlüsselstellen.
- Schalentechnologie: Memory Fit|Prolite
- Manschetten-Technologie: Dual-Sided Cuff Alignment|Energy Backbone
- Schalen-/Manschettenmaterial: PU / PU
- Manschettenhöhe: Standardmanschette - alle Größen
- Innenschuh: Memory Fit 3D Gold
- Innenschuhtechnologie: 3D Knöchel & Ferse|3D Stretch Zehenbox|3M™ Thinsulate™
- Power Strap: 40mm Velcro Strap
- Manschettenverschluss: 6000er-Aluminium-Schnallen
- Leisten/Passform: 100mm mittelbreite Passform

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.