ROME Snowboard All Mountain RENE-GADE WIDE Snowboard 2024 Snow Board Winter Freeride Freestyle

Beschreibung

Das Rene-Gade ist das Profimodell von Rene Rinnekangas, das für atemberaubende Freestyle-Possen und energiegeladenes Ripping entwickelt wurde. Dieser direktionale Twin verfügt über die einzigartigen Directional Triple Carbon Omega HotRods für Hochgeschwindigkeitsstabilität und Ollie-Power. Dieses Board basiert auf unserer SinterSpeed-Base für rasantes Fahren und wird durch das vorhersehbare Fahrgefühl von Stay Positive Camber und Twin Flax Walls ergänzt. Es ist wirklich einzigartig.

Eigenschaften:
- Flex: 8
- CAMBER: POSITIVER CAMBER BLEIBEN – Kraftvoller und vorhersehbarer, bewährter Camber.
- Form und Hotrods:
  - Directional Twin: Boards mit etwas längerer Nose als Tail, aber mit symmetrischen Sidecuts und symmetrischen Camber-Profilen.
  - Carbon Omega HotRods: Zwei dünne Carbonstäbe, die im Heck in den Kern des Boards gefräst sind, sorgen für reaktionsschnellen und kraftvollen Snap. Die aus Carbon gefertigten Omegas fungieren als Gehäuse rund um die HotRods und sollen für zusätzliche Leistung und Reaktionsfähigkeit sorgen.
- Inhalt des Boards:
  - Topsheet
  - Flax Impact Plates: Neue Flax Impact Plates absorbieren Stöße und erhöhen die Haltbarkeit, erfahren Sie hier mehr.
  - Triax-Glas: Fiberglas, das in drei verschiedenen Achsen verläuft und für Torsionssteifigkeit und zusätzliches Einrasten ausgelegt ist
  - SuperPop-Kern: Unser leichtester und reaktionsfreudigster Kern, bestehend aus abwechselnden 10-mm-Streifen aus Pappelholz und 20-mm-Streifen aus Paulownia.
  - SinterSpeed Base: Unser erstklassiges gesintertes Basematerial mit hohem Molekulargehalt und unglaublicher Wachsabsorption dank seiner offenen Struktur. Unsere schnellste und fortschrittlichste Basis für anspruchsvolle Fahrer.
  - Flax Walls: Neue Flax Walls verfügen über fortschrittliche Stoßabsorptionseigenschaften oder die Fähigkeit, Steifigkeit zu erzeugen und bestimmte Bereiche eines Boards zu verstärken.

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.