Ausschlaggebend für den/die Artikel welche/r Versteigert wird/werden ist in erster Linie der Beschreibungstext, die Überschrift sowie die Bilder stellen lediglich eine Hilfe dar. Wird ein Gegenstand welcher auf den Bildern zu sehen ist, nicht in der Beschreibung erwähnt, so ist dieser nicht Bestandteil der Auktion.
Einzige Ausnahme stellen Konvolute dar, bei zur Auktion eingestellten Konvoluten sind immer alle abgebildeten Gegenstände auch Bestandteile der Auktion.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass trotz größter Sorgfalt beim Einstellen der Auktionen, versehentlich auch Bilder falscher bzw anderer Auktionen dargestellt werden können, für diesen Fall gilt der vorherige Absatz.
Ich verwende keine "Beispiel Bilder", es werden immer Originalbilder des/der Artikel gezeigt, diese Bilder und der sich daraus ergebende Zustand des/der Artikel sind Bestandteil der Beschreibung. Sie bekommen, den/die abgebildeten Artikel.
Einzige Ausnahme stellen Konvolute dar, bei zur Auktion eingestellten Konvoluten sind immer alle abgebildeten Gegenstände auch Bestandteile der Auktion.
Wie immer bei mir, keine eBay Gebühren oder andere versteckte Kosten.