PROTEST Snowboard Skijacke Winterjacke PRTHURON Jacke 2024 splitpea green Schneejacke Snowboard Jacke

Beschreibung

Mit der PRTHURON von Protest präsentieren wir die ultimative Schneejacke, die dich auf der Piste schützt. Diese fantastische Jacke sorgt mit ihrem tollen Design nicht nur für Aufmerksamkeit, sondern ist auch stolzes Mitglied unserer PVRE Green Familie – und damit Teil unserer Nachhaltigkeitsbestrebungen. Wir haben sie aus Recyclingmaterial hergestellt und statt PFC eine umweltfreundliche Alternative für die wasserabweisende Beschichtung verwendet. Damit du bei jedem Wetter trocken bleibst, bietet diese Jacke verklebte kritische Nähe, einen Schneefang, Widerstand gegen eine Wassersäule von 10.000 mm und eine Atmungsaktivität von 10 g – damit du lange, herrliche Tage auf der Piste verbringen kannst, ohne nass zu werden oder zu schwitzen. Die Kapuze der Jacke ist so konzipiert, dass sie perfekt über deinen Helm passt und dich auf diese Weise effektiver vor den Elementen schützt. Außerdem helfen die Belüftungsreißverschlüsse unter den Ärmeln dir dabei, deine Körpertemperatur zu regulieren und Überhitzung zu vermeiden. Die PRTHURON hat eine normale Passform und Länge, viele praktische Reißverschlusstaschen, in denen du alles verstauen kannst, was du unterwegs brauchst, eine Skiliftpasstasche und eine Tasche für deine Skibrille! Die Bündchen mit Klettverschlüssen sorgen für sicheren Sitz, während die Innenbündchen praktische Daumenlöcher haben. Bei Abenteuern in den Bergen ist die PRTHURON Schneejacke der perfekte Begleiter für erfahrene Profis oder Leute, die sich zum ersten Mal auf die Piste begeben.

Eigenschaften:
- PFC Free
- PVRE Green
- Recycled material
- Polyamide
- TPU lamination
- Regular fit
- Regular length
- Side pocket
- Zippered pocket
- Inner pocket
- Hook-and-Loop fastener
- Inner cuff with thumb hole
- High collar
- Fixed hood
- Helmet compatible
- Critically taped seams
- Full zipper
- Reversed zipper
- Vent zips
- Pocket zipper
- Waist gaiter
- Lift pass pocket
- Goggle pocket


Materialzusammensetzung

100% Polyester

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.