Hersteller | Brock |
Hersteller-Nr. | 0580082181 |
Artikelnummer | 473044210 |
Bauart | 1-teilig |
Design | Sportlich |
Einpresstiefe (ET) | 19 mm |
Farbe | Schwarz |
Farbkategorie | Dunkel |
Felgenbreite | 8.50 Zoll |
Garantie | 5 Jahre Garantie |
Lochkreis | 5x112 mm |
Marke | Brock |
Nabendeckel | Ja, BMW |
Oberflächenbeschaffenheit | Glaenzend |
Sonstiges | Wintergeeignet |
Speiche | Vielspeiche |
Zollgröße | 21 Zoll |
Die Rad Center Derkum GmbH ist 1989 in Weilerswist (westlich von Köln/Bonn) gegründet worden. Nach kurzer Zeit wurde 1994 in Taucha (bei Leipzig) die Niederlassung Ost für die Betreuung der Kunden in den neuen Bundesländern eröffnet. Als Hersteller und Vertreiber von Leichtmetallfelgen und Reifen für Pkw haben sich RC Design und Brock erfolgreich im Markt etabliert. Die sehr vielseitige Produktpalette umfasst mittlerweile über 30 attraktive Räderdesigns.
Die Ebay Fahrzeugauswahl dient nur als Orientierung. Sie nimmt keinen Bezug auf Auflagen, Traglasten etc. Damit wir Ihnen garantieren können, dass die Felge an Ihrem Fahrzeug verwendet werden darf, benötigen wir Ihren Fahrzeugschein. Hierzu hiterlassen Sie uns bitte nach der Bestellung oder auch gerne im Vorwege eine Nachricht mit einem Bild des Fahrzeugscheines, sowie Ihre E-Mail-Adresse. Wir überprüfen die Auflagen für Sie und geben Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung.
Bitte beachten Sie zudem, dass wir das notwendige Anbaumaterial nur mit den Daten aus dem Fahrzeugschein ermitteln können. Diese wären 2.1 und 2.2 in der oberen mittleren Zeile des Scheins.
Geliefert wird eine Felge. Sollten Sie 4 Felgen benötigen, setzen Sie den Artikel bitte mit der Anzahl 4 in den Warenkorb. Sofern Sie uns, wie zuvor beschrieben, den Fahrzeugschein zukommen lassen, erhalten Sie das erforderliche Anbaumaterial (Schrauben in silber und Zentrierringe), sofern dies vom Gutachten vorgeschrieben wird. Sollte die Verwendung von Serienanbaumaterial möglich sein, erhalten Sie kein separates Anbaumaterial. Zudem wird das Teilegutachten, falls vorhanden die ABE/ECE, mitgeliefert. Auf Anfrage können wir Ihnen dies auch per Mail zukommen lassen.
Für alle weiteren Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Wir freuen uns auf Ihre Bestellung!
Sportliche Grüße wünscht Ihnen
Ihr Team von DF Automotive
Die Auflagenkürzel entnehmen Sie bitte den Einschränkungen in der eBay-Fahrzeugliste.
Kürzel | Auflagentext |
---|---|
0A1 | Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme. z. B. Reifendruckkontrollsysteme. müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. |
A01 | Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. |
A02 | Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief. Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. |
A04 | Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten |
A05 | Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. |
A08 | Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. |
A09 | Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. |
A12 | Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. |
A21 | Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q. R. S. T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O.. DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. |
A56 | Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD. Quattro. Syncro. 4-Matic. 4x4. o.ä.) |
A57 | Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD. 4WD. Quattro. Syncro. 4-Matic. 4x4. o.ä.) |
A60 | Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. |
A91 | Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten. die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen. an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. |
A99 | Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. |
B77 | Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1. |
BmK | Die Räder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. |
Car | Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant. Break. Caravan. Grandtour. Kombi. Sportswagon. T-Modell. Touring. Tourer. Turnier. Variant. ...). |
Cb2 | Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen (Kotflügelverbreiterungen. Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8.0x18. ET32.5 mit 235/60R18 und HA: 9.0x18. ET30 mit 255/55R18 ww. VA: 8.0x19. ET32.5 mit 235/55R19 und HA: 9.0x19. ET30 mit 255/50R19 ww. VA: 8.5x20. ET34.5 mit 255/45R20 und HA: 9.5x20. ET35.5 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I. COC-Papier oder Bedienungsanleitung). |
ECE | Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig. wenn sie bereits serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige notwendige Einstellun- gen. Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination sind zu beachten. The use of this wheel/tyre combination is not permitted unless already previously approved by the man- ufacturer for serial production (see EC Certificate of Conformity). Any necessary adjustments. instructions and recommendations specified by the vehicle manufacturer in connection with the use of this wheel/tyre combina- tion must observed. |
Flh | Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck. 3-türig und 5-türig). |
K1a | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K1b | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K1c | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K2a | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K2b | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K2c | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K3a | An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. |
K3i | An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. |
K4i | An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. |
K5c | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. |
K5d | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. |
K5v | An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. |
K5w | An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. |
K6g | An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. |
K6n | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. |
K6r | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte vollständig umzulegen. |
K6z | An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. |
K7c | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. |
K8b | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. |
K8l | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. |
KMV | Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). |
L05 | Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). |
L06 | Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). |
LM4 | Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4.5°. |
LM5 | Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216) |
Lim | Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. |
M+S | Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. |
MHy | Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). |
NBF | Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. |
NoP | Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). |
S01 | Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. |
S02 | Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. |
S03 | Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. |
T00 | Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. |
T01 | Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. |
T02 | Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. |
T91 | Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. |
T93 | Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. |
T96 | Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. |
T98 | Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. |
V21 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/45R21 255/40R21. 265/40R21 Nr. 2 245/30R21 295/25R21 Nr. 3 245/35R21 275/30R21. 285/30R21 Nr. 4 245/40R21 275/35R21. 285/35R21 Nr. 5 245/45R21 275/40R21 Nr. 6 255/30R21 295/25R21. 305/25R21 Nr. 7 255/35R21 285/30R21. 295/30R21 Nr. 8 255/40R21 285/35R21 Nr. 9 255/50R21 285/45R21 Nr.10 265/35R21 295/30R21. 305/30R21. 315/30R21 Nr.11 265/40R21 295/35R21. 305/35R21 Nr.12 265/45R21 295/40R21 Nr.13 275/35R21 315/30R21. 325/30R21 Nr.14 275/40R21 305/35R21. 315/35R21 Nr.15 275/45R21 315/40R21 Nr.16 275/50R21 315/45R21 Nr.17 285/35R21 325/30R21 Nr.18 285/40R21 315/35R21 Nr.19 285/45R21 315/40R21. 325/40R21 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. |
X80 | Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I. COC-Papier oder Bedienungsanleitung). |