YOW C-HAWK 33 CHRISTENSON Surfskate 2023

Beschreibung

Das C-Hawk 33″ ist unsere eigene Version eines der Bestseller des gefeierten kalifornischen Shapers Chris Christenson. Wir haben Chris‘ umfassendes Wissen mit unserer eigenen Erfahrung beim Entwerfen von Surfskate-Shapes kombiniert, um ein Gefühl zu erzeugen, das dem Rail-to-Rail-Surfen ähnelt, das man beim Fahren eines C-Hawk-Surfbretts spüren kann, und gleichzeitig eine ähnliche Form und Ästhetik beizubehalten.

Dies haben wir erreicht, indem wir den breitesten Teil 4 Zoll unterhalb der Vorderachse gezogen und diese Breite fast bis zum Heck verlängert haben. Durch die Platzierung der Schäfte im Abstand von 17,85 Zoll erreichten wir mehr Stabilität und surfbrettähnliche Kontrolle. Um das Beste aus dem Board herauszuholen, empfehlen wir Ihnen, beim Skaten verschiedene Fußpositionen einzunehmen, da Sie dadurch ganz unterschiedliche Empfindungen bekommen.

Das Board wurde mit einem Tail-Rocker und einer mittleren Konkavität geformt, Eigenschaften, die Ihnen helfen, das Board mit Ihren Füßen festzuhalten. Das C-Hawk 33″ ist mit dem YOW Meraki S5-System und den Ura 66x51mm 78a-Rollen ausgestattet, die Ihnen den Grip geben, den Sie brauchen, um Ihre Kurven unter Kontrolle zu halten.

Eigenschaften:
Deck:
- 33″ x 9,85″ x 17″ WB
- 7 Lagen U.S.A. Hard Rock Maple
- Eine farbige Lage
- Bedrucktes Jessup-Griptape
Achsen:
- YOW 9,0″ Standard/Silber
- 92A Ultra HR Formula-Buchsen
- Cone & Barrel
- 11/16″ schwarze Inbusschrauben
- 5/8″ schwarzer Inbusbolzen
- 2″ schwarze Inbusschrauben
- 28 mm schwarzes Gummi-Riser-Pad
Rollen:
- YOW URA 66x51mm MAYO 78A
- Abec 7 schwarze Lager
- Spacer
Yow-System:
- Spring S5-System
- Kugellager 51100

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.