Produktbeschreibung:
Durch die stufenlose Höhenverstellung der Gewindefahrwerke kann gegenüber einem Sportfahrwerk mit festgelegter Tieferlegung das Fahrzeug ideal in Optik und Fahrdynamik an die eigenen Ansprüche eingestellt werden.
- Fahrspaß pur - ein Muss für jeden sportlichen Fahrer mit hohen Ansprüchen
- speziell auf Ihr Fahrzeug abgestimmtes Gewindefahrwerk
- Sportliches Fahren mit Komfort durch hochqualitative Gasdruckdämpfer
- Ca. 30% härtere Fahreigenschaften gegenüber dem Serienfahrwerk
- Weniger Neigung bei ambitioniertem Fahren auch in Kurven
- Verbesserte Straßenlage und verbesserte Optik durch tieferen Schwerpunkt
- hochwertige Bauteile für lange Lebensdauer: verzinkte Federbeine, Federn pulverbeschichtet
- stufenlos höhenverstellbar an Vorder- und Hinterachse, auch im eingebauten Zustand
- Für Show-Zwecke auch Tieferlegungen bis zu 100mm möglich (ohne Straßenzulassung!)
- Bewährtes Markenprodukt zu einem tollen Preis-Leistungs-Verhältnis
- mit Teilegutachten nach §19.3 für eine reibungslose Eintragung(geprüfter Bereich technische Details)
- Bitte beachten Sie die technischen Details, vor allem auch die angegebenen maximal zulässigen Achslasten
WICHTIG: nur für 54,8mm AchsschenkelaufnahmeTeilehersteller: FK Automotive
Zugelassener Tieferlegungsbereich: 35-70mm
Maximal zulässige Achslast vorne: 1170 kg
Maximal zulässige Achslast hinten: 1150 kg
Material: Edelstahl
Korrosionsschutz: Kunststoff-Pulverbeschichtung
Koppelstangen: im Lieferumfang enthalten
Hinweis:Die Umrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen ohne Niveauausgleich.
WICHTIG: nur für 54,8mm Achsschenkelaufnahme
Passend für
Fahrzeughersteller | Modell | Typ | Plattform | Baujahr | Motor |
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VW | Golf 5 | 1K | alle | 2003-2008 | alle |
VW | Golf 6 | 5K | alle | 2008- | alle |
Audi | A3 | 8P | alle | 2003-2012 | alle |
Audi | A3 | 8PA | Sportback | 03.2008- | alle |
Skoda | Octavia 2 | 1Z | alle | 2004-2009 | alle |
Seat | Altea | 5P | alle | 2004-2009 | alle |
Seat | Toledo III | 5P | alle | 2004-2009 | alle |
Zulassung:
inkl. Teilegutachten nach §19.3