Beschreibung

THE ONE EDITION II - Warehouse One Wakeboards. Bei den Boards handelt es sich um die zwei alt bewährten und stets geliebten Modelle „Union“ und „Ripsaw“ von Hyperlite.

Hyperlite Ripsaw Warehouse One Edition II - Die streng limitierte Auflage des Hyperlite Ripsaw Wakeboards in der „THE ONE EDITION“ in Kooperation mit Warehouse One - damit macht das Shredden noch mehr Spaß.

Das Hyperlite RIPSAW ist das Board für Deinen ultimativen Ride im Cablepark. Schnapp Dir das RIPSAW und shredde was das Zeug hält.

Hyperlite’s RIPSAW wurde geshaped, um Dich ans Cable zu bringen! Ein tolles Preis-Leistungs-Verhältnis für ein Board das Dich die ganze Saison begleitet. Das Profil liefert strategische Flexzonen mit mehr Flex in der Nose und Tail, dafür aber weniger zwischen den Bindungen. Insgesamt ist das Ripsaw ein Flexdeck das perfekt für alle Könnerlevel geeignet ist. Zudem hat es Channels über die ganze Länge des Boards, um dir das Obstacle fahren und Airtricks zu erleichtern. ABS-Seitenwände und eine Sinterbase (Grindbase) schützen das Board, falls Du mal Deine Grenzen überschreiten solltest.

KONSTRUKTIONSMERKMALE:
- Channels über die ganze Länge des Boards
- Continuous Rocker
- Enhanced Flex Pattern
- Gesinterte Base
- Holzkern
- Profil mit variabler Dicke
- Strategische Flexzonen
- Urethane Sidewall
- Variable Thickness Profile
- Verbessertes Flex-Muster
- Vollständig bearbeiteter E-Core
- Finnen: Finnenlos
- The One Edition

TECH Details:
- Sintered Base: Das Base-Material ist das stärkste und haltbarste, welches wir anbieten und wird einem Prozess unterzogen, der eine starke Bindung zwischen den verwendeten Partikeln herstellt, wodurch das Endprodukt nahezu unzerstörbar wird. Die perfekte Wahl für Inhaber einer Cable Park-Saisonkarte.
- Urethane Sidewall: Geformtes Urethan flext sich nahtlos mit deinem Wakeboard für eine vollständig verklebte Konstruktion.
- Rocker: Die Rocker-Linie, mit der alles begann. Geschwindigkeit, Flüssigkeit und vorhersehbarer Pop definieren diesen Rocker. Entworfen, um grosse Geschwindigkeit in die Spur mit minimalem Widerstand zu bringen.
- E-Core: Dieser 100% Holzkern bringt das Leben auf dein Deck und fügt eine neue Dimension des Wake-to-Wake-Gefühls und Kontrolle auf Rails hinzu


Size Total Surface Area (in) Tip & Tail Width Center Width Rocker Style Height Fin Qty Stance Options Weight Range Hole Offset
142 Ripsaw 875" 12.55" 17.3" Continuous -2.5" Finless 21"- 25" 145 lbs and up  6"
145 Ripsaw 919" 12.7" 17.53" Continuous  -2.6" Finless 21"- 25" 155 lbs and up  6"

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.