APHEX Skibrille Snowboard brille XPR THE ONE EDITION Magnet Schneebrille 2024 fynn strap/revo blue + Zusatzglas yellow Goggles Schneebrille Winter

Beschreibung

Jetzt neu: Der exklusiv von unserem Teamfahrer Fynn Koenen designte Strap für Deine Goggle! Mit der THE ONE FYNN Edition siehst du nicht nur aus wie einer unserer Teamfahrer, sondern genießt auch alle Vorteile einer Aphex Goggle, die dein Fahrvergnügen verdoppeln.

Entworfen und basierend auf dem Erfolg ihres großen Bruders KRYPTON, hat die XPR-Schneebrille mit ihrem dezenten Rahmen, einen futuristischen Look!

Ihre Kugelform bietet dir ein 180° weites Sichtfeld ohne Verformung oder Reflexion. Sie wird dich bei deinen verrücktesten Sessions begleiten! Die magnetisch austauschbare sphärische Linse der XPR ermöglicht einen schnellen Linsenwechsel, selbst wenn du Fäustlinge trägst!
Ein Belüftungssystem (Airflux-System) auf Höhe der Schäume gepaart mit einer Antibeschlagbehandlung auf der Innenseite der Scheiben bietet einen hervorragenden Schutz vor Beschlagen beim Zustieg oder Skitourengehen, beim Warten und bewährt sich auch nach einem Sturz.

Mit dem symmetrisch verstellbaren und silikongefütterten Strap kannst du die Skibrille je nach Verwendung an Helm oder Mütze anpassen.

Das Band ist dank des integrierten RSS-Systems sehr einfach austauschbar und ermöglicht es dir, deinen Stil nach deinen Wünschen zu ändern.
 
In diesem Paket enthalten:
- 1 zusätzliches gelbes S1-Glas für bessere Sichtbarkeit im Nebel oder bei Schneefall
- 1 Neoprencase für das Zusatzglas
- 1 SOGGLE X WH1 Schneebrillenschutz (Praktischer Überzug aus weicher Mikrofaser dient auch als Brillenputztuch - Exklusiv im Warehouse One Design!)
- 1 Mikrofaser-Schutzbeutel

Eigenschaften:
- Revo Blue S2-Glas
- Brillenglas kann magnetisch ausgetauscht werden
- OTG-kompatibel: Ja
- Helmkompatibilität: Ja
- Form: Zylindrisch
- Gewicht Rahmen/Objektiv/Riemen: 182 g

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.