SMITH Skihelm Snowboardhelm LIBERTY Helm 2024 matte black pearl Helmet Sporthelm

Beschreibung

Du hast deine Saisonkarte aus einem bestimmten Grund gekauft. Jetzt brauchst du einen Helm, der sich an einem stürmischen Tag im Pulverschnee genauso gut anfühlt wie bei einer Bluebird-Grooming-Session oder einer Backcountry-Mission. Der Smith Liberty-Helm für Damen bietet die zusätzliche Energieabsorption von zonalem Koroyd® damit du dich auf das Kurvenfahren in den Alpen und die Jagd auf Pulverschneevorkommen in den Bäumen konzentrieren kannst. Sein Hybrid-Shell-Design sorgt für Strapazierfähigkeit, ohne zu beschweren, während ein weiches, schweißableitendes Innenfutter für Gemütlichkeit bei allen Bedingungen sorgt. Und weil du gerne den ganzen Tag Ski oder Snowboard fährst, sind die Passform und die Belüftungsöffnungen im Handumdrehen verstellbar, sodass du den Komfort individuell anpassen kannst.

Eigenschaften:
- Die Hybrid-Schalenkonstruktion verbindet ein robustes Äußeres mit einer leichten, eingeformten Schale für Haltbarkeit dort, wo dusie am meisten benötigst und hält gleichzeitig den Helm leicht
- Zonale Koroyd®-Abdeckung für leichten, energieabsorbierenden und belüfteten Aufprallschutz
- Entwickelt für die ultimative Integration mit Smith-Brillen für maximalen Komfort und Belüftung
- Das AirEvac™-Belüftungssystem lässt sich in die Smith-Brille integrieren und sorgt für beschlagfreie Gläser
- Das VaporFit Snow™-Einstellsystem ermöglicht eine 270-Grad-Anpassung der Passform per Knopfdruck
- Der Klimaregler ermöglicht eine einfache, einhändige Regulierung der Belüftungsöffnungen
- 20 Belüftungsöffnungen
- Abnehmbare Snapfit SL2-Ohrpolster sorgen für Wärme und sind mit Audio-Chips kompatibel
- Das antimikrobielle XT2®-Futter bietet eine durch Schweiß aktivierte Geruchskontrolle
- Kompatibel mit dem Outdoor Tech™-Audiosystem
- Gewicht (Größe M, Non-MIPS®): 18 oz / 500 g

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.