Beschreibung

Die ausbalancierten Fahreigenschaften und die umfassende Ausstattung haben Starboards Touring Boards nicht nur zu Testsiegern in Magazinen gemacht, sondern auch unzähligen SUP Fans echte #livethetikilife Momente beschert. Ein neuer Nose und Square Tail Shape sorgen beim neuen Touring Inflatable für noch mehr Stabilität, auch in anspruchsvollen Bedingungen. In dem Bereich, wo Du dein Paddle am Board vorbeiführst, ist der Shape gerader gehalten, wodurch optimal Kurs gehalten werden kann. Auch Starboards Touring Inflatables sind mit einem Schultergurt (nicht bei Zen Bauweise) ausgestattet, wodurch du einfach in Richtung Wasser kommst, auch wenn der Weg mal etwas weiter ist.

DELUXE CONSTRUCTION - STEIFER, LEICHTER, REAKTIONSSCHNELLER
- Der Fusion Woven Dropstitch macht die Deluxe Boards besonders stabil und steif.
- Die Heat Welded Rails bilden eine komplett luftdichte, mechanisch verbundene Naht ohne das Risiko, dass der Kleber mit der Zeit nachlässt. Dadurch wird das Board stärker und hält länger.
- Verzinkte 2000D-Schienen erhöhen die Festigkeit und Steifigkeit.
- Die Doppelkammer (optional) bringt die aufblasbaren Boards einen Schritt näher an das Gefühl eines harten Boards. Die Doppelkammer macht das Board dank der doppelten Seitenwände um die zweite Kammer herum deutlich steifer. Diese Kammer bietet außerdem zusätzlichen Sicherheitsauftrieb für eventuelle Notfälle.

Unterschied zwischen DELUXE SC und DC:

DELUXE SC => Deluxe Single Chamber
- Steif, solide, leichtes Gewicht – dafür steht Starboards Deluxe Single Chamber Technologie, welche in den letzten Jahren immer weiter verbessert wurde.
- Gewebtes Dropstich / Woven Technology
- verzinkte 2000 D Rails
- “Welded Technologie” – Nähte verschweißt statt verklebt

DELUXE DC => Deluxe Double Chamber
- Nah dran am Hardboard Feeling. Die “Deluxe Double Chamber” Technologie bringt unsere Inflatables dank der Doppelkammer ein Stück näher an das Fahrgefühl eines Composite Boards
- Zusätzliche Sicherheit durch das Zwei-Kammern System
- Woven Technology / Gewebtes Dropstich

12’6″ x 28″ TOURING S
- Länge: 12’6” / 381 cm
- Breite: 28” / 71.1 cm
- Fahrer 55-90kg
- 318 Liter

Die schmale Breite eignet sich für Fahrer bis zu 90 kg und ermöglicht eine schnellere Beschleunigung. Es verbessert auch deine Paddeltechnik, da es einfacher ist, das Paddel von einer Seite zur anderen zu wechseln. Mit einer Länge von 12’6″ lässt sich das Board bequem manövrieren und ist damit ein guter Übergang zwischen einem Touring- und einem Race-Board. Es gibt das 6″ dicke Board mit maximalem Auftrieb und Steifigkeit oder das 4,75″ dicke Board, das eine hohe Steifigkeit aufweist und im Wave-Design daherkommt.

12’6″ x 30″ TOURING M
- Länge: 12’6” / 381 cm
- Breite: 30” / 76.2 cm
- Fahrer 55-110kg
- 355 Liter

Das 12’6″ ist für Fahrer bis 110 kg geeignet und bietet die perfekte Balance aus Geschwindigkeit, Stabilität und Manövrierbarkeit, die man von einem Touring-Board erwartet.

14’0 ” x 30″ TOURING M
- Länge: 14’0” / 426.7 cm
- Breite: 30” / 76.2 cm
- Fahrer 60-120kg
- 389 Liter

Schnellstes Gleiten für Fahrer bis zu 120 kg, perfekt für den Transport von Ausrüstung, wenn Du eine lange Strecke paddeln willst. Ausgestattet mit Bungees, um Ihre gesamte Ausrüstung an Ort und Stelle zu halten, wird diese Touring-Maschine Sie schneller und auf eine sehr kontrollierte und stabile Art und Weise an Orte bringen.

Es handelt sich um ein Zwischenmodell:
- Abbildung kann geringfügig vom gelieferten Produkt abweichen
- Die Finnenbox unterscheidet sich von der 2023er Serie.

NEW DROP FIN BOX: Die Kontur verbessert die hydrodynamische Effizienz der Box und reduziert den Luftwiderstand um 50%. Intelligente Verstärkungen reduzieren das Gewicht um 10%.

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.