HYPERLITE Wakeboard Set Wakeboardbindung CRYPTIC 146 2024 inkl. FORMULA Boots Wake Board Set Bindung

Beschreibung

Die Cryptic-Serie bietet eine schnelle Kantenreaktion und ein aggressives Spielgefühl mit massivem Pop aus dem Kielwasser, wie von Josh Twelker gewünscht. Das von Greg Nelson geformte Cryptic ist ein schnelles Board mit durchgehendem Rocker und etwas breiterem Profil. Die Form umfasst eine subtile Landefunktion im Bauch, die in zwei konkave Tunnel übergeht, die an der Nose und am Tail austreten, um eine aggressive Annäherung an die Welle zu ermöglichen. Das variable Kantendesign ist zwischen der Standplattform abgeschrägt und sorgt so für ein fehlerverzeihendes Gefühl, während Tip und Tail für sicheres Kantenschneiden geschärft sind. Laut Twelker ist das Cryptic ein Vergnügen für Freerider mit mühelosem Carven und einem explosiven Pop aus dem Kielwasser.

Eigenschaften:
- Continuous Rocker
- Biolite 3 Core
- Variable Edge Design
- Minimal Swing Weight Profile
- Variable Thickness Profile
- Monocoque Construction
- Layered Glass
- Sized UP Philosophy
- Shaper: Greg Nelson
- M6 Inserts
- Fins: 4-Pack - .7” SS Beam


Boots:
Hyperlite stellt mit der Formula-Bindung die Blaupause für ganztägiges Wakeboarden und glückliche Füße vor. Unser dreiteiliges Klettverschlusssystem erleichtert das Anziehen des Formula und sorgt gleichzeitig für eine bequeme und bequeme Passform für Füße unterschiedlicher Größe. Passe dich im Handumdrehen an und genieße das gemütliche Gefühl des Formula. Mit unserem 6-Zoll-Universal-Montagesystem lässt sich diese Bindung auf jedem Wakeboard montieren. Wähle den Boot für dich selbst oder teile ihn mit Freunden und Familie bei deinem nächsten Wakeboard-Abenteuer.

Eigenschaften:
- Unterstützungsstufe - Mittel
- Bewegungsbereich – max
- Low-Pro-Plattensystem
- Anpassbare Größe
- Einfache Passform
- Gelenkmanschette
- Aluminium-Montagesystem
- 6 Universal-Mounting Spread
- Geformtes EVA-Fußbett
- Klettverschluss - Vollständig

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.