ROLLERBLADE Inliner Inline Skates MACROBLADE 110 3WD W Inline Skate 2023 black/orchid Fitness Skate Rollschuhe

Beschreibung

Der Macroblade 110 3WD wurde für sportliche, fortgeschrittene Skater- und Racerinnen konzipiert. Der höhere Schaft bietet einen überragenden stabilen, lateralen Halt und sorgt in der Kombination mit dem 3x110 Set-up für mehr Speed. Die 110 mm Hydrogen SE Rollen mit ihren Twincam ILQ-9 Classic Plus, das hochwertige Funktions-Mesh Obermaterial und das zuverlässige Verschluss-System aus 45° Schnalle, Klett und Speed Lace machen den leichten Skate zur großartige Wahl für alle ambitionierten, schnellen Skaterinnen. Die Bremse ist optional und im Lieferumfang enthalten.

Eigenschaften:
- 3 WHEEL DRIVE (3WD) HIGH PERFORMANCE – der erhöhte seitliche Halt gewährleistet mehr Speed und eine verbesserte Stabilität während des Trainings
- FLEX & LATERAL SUPPORT - Höherer Cuff sorgt für bessere Balance und sichereren Halt; Verschluss-System aus: 45° Aluminium-Schnallen, Klett und Speed-Lace
- ATHLETIC MESH KNIT OBERMATERIAL - Höchster Komfort, atmungsaktiver Innenschuh mit zusätzlichen Polsterungen an Zunge/Knöchel
- 3WD TWINBLADE ALUMINIUM SCHIENE - Hochwertige 290mm/11.4” Schiene mit niedrigerem Schwerpunkt für mehr Speed und eine höhere Wendigkeit
- ROLLERBLADE HYDROGEN SE WHEELS - 110mm/85A Rollen mit Twincam ILQ-9 Classic Plus Lagern minimieren den Abrieb und maximieren den Speed.

Technische Details:
- SCHALE/OBERSCHUH: Macroblade, höchst atmungsaktives Obermaterial in Stricktechnik
- INNENSCHUH: High Performance PSI
- VERSCHLUSS: 45° Aluminium Schnalle, Klett, Speed Lace
- SCHIENE: Twinblade Alu (max 110mm) 290mm/11.4"
- ROLLEN: Hydrogen SE 110mm/85A
- KUGELLAGER: Twincam ILQ-9 Classic Plus
- BREMSE: Beiliegend in der Box

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.