ALPINA Fahrrad Helm Schutzhelm BROOKLYN Helm 2024 coffee/grey matt Skateboard Inline Skate Rollschuhe

Beschreibung

Eine asymmetrische Optik, viele Features, Schutz und Komfort – das sind die Zutaten für einen Urban Helm. Der ALPINA BROOKLYN ist ein Helm für die City. Obwohl die Designsprache des ALPINA BROOKLYN zurückhaltend ist, fällt er auf. Asymmetrische Lufteinlässe an der Stirn, matte Uni-Farben, ein kurzes Schild, große Lüftungsöffnungen oben, die im Inneren mit dem Padding einen Schutzengel formen - und ein LED Licht am Heck. Das bringt auf Knopfdruck eine umlaufende Lichterkette, Permanentlicht oder Blinklicht und damit zusätzliche Sicherheit in den Häuserdschungel. Damit der ALPINA BROOKLYN perfekt an den Kopf angepasst werden kann, ist das Run System Ergo Flex + integriert. Über ein Drehrad lässt sich mit einer feinen Rasterung nahezu stufenlos die Größe einstellen. Hergestellt wird der Radhelm im Inmold-Verfahren, bei dem unter hohem Druck und starker Hitze die Innenschale aus Hi-EPS unter die Außenschale geschäumt wird. Das Resultat sind leichte sowie sichere Helme – für eine angenehme Fahrt durch die Stadt.

Technologien:
- Ceramic Shell: Robuste Außenschale dank der 3 Shell Construction
- Ergomatic: Einfach bedienbares Gurtschloss mit verdrehsicherer, mehrstufiger Rastautomatik.-
- Hi-EPS: Optimale Stoßabsorption  durch das Hi-EPS-Material aus mikroskopisch kleinen Luftkammern
- Inmold: Geringes Gewicht dank der Inmold-Fertigung, bei der die Oberschale thermisch mit dem Hi-EPS verbunden wird
- Y-Clip: Einstellbare Gurtbänder an den Ohren
- Custom Fit: Individuelle Helmanpassung durch ein neigbares Verstellsystem am Hinterkopf
- Run System Ergo+

Eigenschaften:
- LED-Licht: Optimale Sichtbarkeit durch ein LED-Licht am Helmheck
- Schutzschild: Spritz- und Sonnenschutz durch ein Schild
- Kopfhörer Loops: Loops fixieren Kopfhörer sicher am Gurtband

Technische Daten:
- optimal an die Kopfform anpassen
- Größen: 52-57, 57-61
- Einsatzbereich: Urban
- Helmbeleuchtung: ja
- Farben: black matt
- Visier: Nein

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.