DEELUXE Snowboard Schuhe Snowboardboot XV Boot 2024 black Snowboard Schuhe Boots Winter Snowboardstiefel

Beschreibung

Das Backcountry ist die perfekte Leinwand, um Grenzen zu überschreiten – besonders wenn es um die Entwicklung von Boots geht. Geleitet von dieser Überzeugung haben wir mit Xavier de Le Rue zusammengearbeitet, um sein charakteristisches Modell neu zu erfinden – und das Ergebnis ist geradezu revolutionär. Der XV wurde um einen neuen Wanderleisten herum gebaut und zeichnet sich durch eine deutlich kleinere Grundfläche, ein leichteres Design und ein neutrales Profil aus, das für Skinning, Wandern und Riding optimiert ist. Der brandneue Backcountry-Innenschuh des Stiefels bietet eine wirklich individuelle Passform und verfügt über eine flexible Zehenbox, die ein präzises und dennoch fehlerverzeihendes Gefühl bietet. Mit zwei BOA®-Drehknöpfen können Sie die oberen und unteren Zonen des Schuhs unabhängig voneinander einstellen, was den Komfort und die Leistung weiter maximiert. Und dank dieser zonalen Passform können Sie Ihren Knöchel und Vorfuß fixieren, während sich Ihr Bein beim Aufstieg im Schuh bewegen kann. Um die Kontrolle und Reaktion beim Fahren und Wandern weiter zu verstärken, verfügt der XV über ein steiferes Brett, das sowohl die Torsions- als auch die Seitenstabilität verbessert. Für unvergleichliche Traktion verfügt der Stiefel auch über eine Vibram Eastridge-Sohle. Und um sicherzustellen, dass er den härtesten Bedingungen standhält, verfügt der XV über eine durchgehende TPU-Verschweißung, einen Gummirand, der die Vorderseite des Stiefels schützt, und eine innovative wasserdichte und atmungsaktive Membran. Diese Membran verwendet ein sockenähnliches Design, das den Fuß wiegt und am Schienbein schließt, um als Gamasche zu fungieren. Kommen Sie vorbei und schauen Sie niemals zurück mit dem XV von DEELUXE.

Eigenschaften:
- Backbone
- BOA
- Hiker Flex
- D-Tex
- Rock Guard
- Vibram
- XLS Pro
- Stay on Track-System
- Deep Days Membrane

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.