Schlittschuhe Iceskates K2 CADENCE JR GIRLS Kinder Inline Skate inkl. SABRES 4 Schlittschuh Eiskufen Iceskates

Beschreibung

Das nennen wir Transformation! In wenigen einfachen Schritten kannst Du Deinen CADENCE JR GIRLS Skate in einen Ice Skate verwandeln. Ja dann mal ab aufs Eis! Du erhältst alles, was Du dafür brauchst in einem Paket.

CADENCE JR GIRLS Kinder Inline Skate
Der Inline Skate kann um fünf Größen verstellt werden. Der K2-Softboot bietet eine sehr gute Passform und eine gute Stabilität. Die Rollen mit einem Durchmesser von 70mm garantieren ein sicheres Gefühl während der Fahrt. Verschließbar ist der Inline Skate mit einer traditionellen Schnürung, einer Ratsche und einem Klettverschluss.

Eigenschaften:
- Original K2 Softboot sorgt für perfekte Passform und Komfort
- Stability Plus Cuff - eine Kunststoffummantelung am Schaft, die für extra Stabilität sorgt
- F.B.I. Schiene (Frame Base Interlocking) für eine extra starke Vibrationsdämpfung
- ABEC-3 Kugellager
- Rollen: 70mm 80A *maximale Rollengröße 76mm
- Traditionelle Schnürung mit Klettverschluss
- Bremse montiert (Wechsel auf linken Schuh möglich)
- diese Inline Skates sind nicht für Erwachsene geeignet

Powerslide SABRES 4 Eiskufen

Die Powerslide Sabres 4 Eiskufe verwandelt Deinen Inline Skate in einen Ice Skate. Egal ob Sommer oder Winter, dank der Sabres 4 kannst Du Deine Skates das ganze Jahr über benutzen. Alles, was Du tun musst, ist Deine Rollen gegen die Eiskufe auszutauschen, inklusive der Spacer, die zum Zentrieren der Kufe benötigt werden, und Du bist bereit, loszulegen. Die Kufe ist aus rostfreiem Stahl in einer Härte von 52+2 HRC gefertigt. Dank des eishockeyähnlichen Radius ist die Kufe sehr wendig.

Eigenschaften:
- Eislaufkufen kompatibel mit 4-Rollen Inline Skates
- passend für verschiedene Schienenkonfigurationen
- leicht zu installieren
- wärmebehandelter 5 CR 14 MO Vanadium Stahl
- Härte Kufe: 54±2 HRC
- Breite Kufe: 3,5mm
- Zähne Kufe: nein
- Kufe vorgeschliffen: ja
- getestete max. Belastung: 100kg

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.