LENZ Ski Snowboard handschuhe HEAT 6.0 URBAN LINE Heizhandschuh 2024 black Gloves Winter Snowboardhandschuhe

Beschreibung

Durch das extra dünne und leichte Material lässt sich der heat glove 6.0 finger cap urban line unisex perfekt im Alltag einsetzen. Bis zu 10 Stunden werden die Finger von oben und unten beheizt.

Mit Druckknöpfen können die optional erwerbbaren lithium packs am heat glove 6.0 finger cap urban line unisex fixiert werden. Die Wärme kann mittels Knopfdruck am lithium pack oder mittels der kostenlosen Lenz heat app reguliert werden.

Im Handschuh sind PrimaLoft® und Hipora® verarbeitet. Das garantiert, dass der Handschuh wasserabweisend aber gleichzeitig atmungsaktiv ist, trotzdem aber robust und isolierend. Die Handinnenseite ist dank des hohen Lederanteils besonders robust und eignet sich ideal für den Einsatz am Seil.

Eigenschaften:
- beheizter Unisex-Fingerhandschuh
- sehr flexibler dünner Handschuh mit hohem Lederanteil
- dank dünner Ausführung ideal zum Eisklettern, Einsatz am Seil, Fahrradfahren uvm.
- finger cap Heizelement beheizt jeden Finger (inkl. Daumen) von oben und von unten
- flexibles 4-Weg Stretch Gewebe mit PrimaLoft® und Hippora®
- integriertes Brillenputzelement
- elastische Sicherheitsschlaufe
- Wassersäule +10.000 mm
- Touchscreen kompatibel
- können mit allen "Body Heat System" Akkus betrieben werden
- dürfen nicht gewaschen werden

Obermaterial:
- 51% Ziegenleder, 49% Polyamide

Futter:
- 100% Polyester

Materialzusammensetzung

Obermaterial: 51% Leder, 49% Polyamide / Futter: 100% Polyester

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.