ATOMIC Ski Schuhe HAWX MAGNA 85 W Ski Schuh 2024 black/denim/silver Skistiefel Winter Ski Schuhe

Beschreibung

Der Atomic Hawx Magna 85 W für Frauen mit breiteren Füßen steht für eine extrem gelungene Kombination aus Komfort und Performance. Er hat einen weicheren Flex und ist damit ein angenehmer Skischuh für alle, die es beim Skifahren etwas entspannter angehen. Er verfügt jetzt wie die Hawx Ultra W und Hawx Prime W Modelle über die Prolite Konstruktion; er ist damit leicht und dank Verstärkungen an den Schlüsselstellen dennoch stabil – für erstklassige Abfahrts-Performance. Dank Select Silver Innenschuh bleiben die Füße selbst bei Kälte und Nässe zuverlässig warm. Außerdem hat dieser Skischuh an der Manschette einen herausnehmbaren Spoiler, mit dem sich das Volumen und die Öffnung der Manschette nach oben hin um bis zu einer ganzen Größe variieren lassen. Mit diesem Skischuh wird jeder Skitag zum absoluten Hochgenuss.

Eigenschaften:
- Flex No.: 85
- Weight (g) / Boot (Size): 1,855 / 24-24.5
- Memory Fit: Mit der innovativen Technologie zur Thermo-Skischuhanpassung lassen sich Schale, Manschette und Innenschuh in wenigen Minuten ganz individuell abstimmen.
- 102mm breite Passform: Diese anatomische Passform (102mm bei Skischuhgröße 26/26.5) mit dem legendären Hawx Gefühl ist die ideale Wahl für breite Füße und bietet höchsten Tragekomfort, Fersenhalt und Kälteschutz.
- Anpassbare Manschettenkonstruktion: Diese Frauenskischuhe sind mit einem Spoiler ausgestattet, der einfach entfernt werden kann, sodass sich die Manschette weiter öffnet (entspricht dann einer Manschettengröße größer).
- Prolite: Revolutionäre leichte Konstruktion mit zusätzlichen Verstärkungen an den Schlüsselstellen.
- Schalentechnologie: Memory Fit|Prolite
- Manschetten-Technologie: Dual-Sided Cuff Alignment|Anpassbare Manschettenkonstruktion
- Schalen-/Manschettenmaterial: PU / PU
- Manschettenhöhe: Niedrige Manschette - alle Größen
- Innenschuh: Select Silver W
- Innenschuhtechnologie: 3D Stretch Zehenbox
- Power Strap: 35mm Velcro Strap
- Manschettenverschluss: 6000er-Aluminium-Schnallen
- Leisten/Passform: 102mm breite Passform

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.