Und
nun noch die üblichen Hinweise:
Ich
bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson und schließe hiermit die
nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von
einem
Jahr auf alle hier angebotenen Produkte aus. Die Angaben über den angebotenen
Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit
Abgabe
eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsauschluss und die AGB von eBay an und
akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine
Versteigerung
im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden
kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht.
Da
es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes
eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie
und
Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch.
Abmahnung
– Schutzrechte – Marken - Anwalt:
Ich
bin auf der Auktionsplattform ebay nicht unternehmerisch tätig, sondern verkaufe
hier gebrauchte Gegenstände,
überflüssige Geschenke oder Fehlkäufe
aus Privatbesitz.
Somit unterliege ich nicht dem § 6
Telemediengesetzes.
Ich
formuliere meine Angebote sehr sorgfältig und würde niemals absichtlich gegen
geltendes Recht verstoßen. Alle hier aufgeführten Firmennamen sowie Markennamen
und Markenzeichen sind Eigentum ihrer Inhaber. Sie dienen lediglich zur besseren
Identifikation und Beschreibung von Artikeln oder Teilen davon. Alle von mir
verwendeten Texte, Fotos und Abbildungen sind eigenhändig erstellt oder mit
einer Quellenangabe versehen. Sollte jemand dennoch meinen, einen Rechtsverstoß
(z.B. gegen das Marken- oder Urheberrecht) durch eines oder mehrerer meiner
Angebote festgestellt zu haben, bitte ich zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite
und Kosten darum, mich darauf aufmerksam zu machen (unter dem Punkt: mit
Mitglied Kontakt aufnehmen) , bevor zum Mittel der Abmahnung gegriffen wird. Im
Falle einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird die
Kostennote dieser anwaltlichen Abmahnung im Sinne der Schadensminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen.
Abmahnungen und/oder Unterlassungserklärungen
ziehen umgehend eine negative Feststellungsklage nach
sich