10 Jahre Lebensdauer und schnelle Lieferung: Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns immer oberste Priorität. Wir gewähren 5 Jahre Garantie auf diese Lithium-batterie und bieten einen reaktionsschnellen und zufriedenstellenden Kundenservice. Bei Problemen mit der Lieferung, Batterieproblemen während der Nutzung und anderen Fragen wird innerhalb von 24 Stunden eine angemessene Lösung bereitgestellt
 

Unsere LiFePO4-Batterien überstehen mehr als 10000 Zyklen bei 100%/10000 Zyklen bei 50% Entladetiefe, ohne an Leistung zu verlieren. Die durchschnittliche Lebensdauer von Blei-Säure-Batterien beträgt etwa zwei Jahre (500 Zyklen) bei nur 50% Entladung.

Die KEPWORTH LiFePO4-Batterie besteht aus 100% sicherer, ungiftiger und nicht gefährlicher Energie und hat eine höhere chemische Stabilität. Da der Akku keine Säure enthält, können Sie ihn in jeder Position sicher montieren. ABER lesen Sie bitte die Bedienungsanleitung sorgfältig durch, bevor Sie den Akku verwenden, und zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Akku haben.

Das eingebaute Batterie-Management-System (BMS) schützt Ihre Batterie vor Überladung und Entladung, Überstrom, Kurzschluss sowie vor niedrigen und hohen Temperaturen und sorgt so für mehr Leistung und eine längere Lebensdauer. Das BMS schaltet den Akku automatisch ab, wenn die Spannung unter 2,3 V fällt. Die Batterie wird automatisch reaktiviert, wenn eine höhere Spannung anliegt.

Packungslisten

Batterieladegerät im Lieferumfang enthalten * 1

LiFePO4-Akku *1

Anschlussschrauben *1 Paar

Produkthandbuch *1

Zelle: Prismatische LiFePO4-Batterie

Zykluslebensdauer: 4,000~15,000 Mal

Anspruchsvoraussetzung für die Geltung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG

Dieses Angebot richtet sich an Käufer, die berechtigt sind, den angebotenen Artikel zu einem ermäßigten MwSt. Satz von 0% gem. § 12 Abs. 3 UStG zu erwerben. Zu diesem berechtigten Erwerberkreis gehören Sie, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Gemäß § 12 Abs. 3 UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0% bei der Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.

Die Photovoltaikanlage muss dabei auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.

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