Tifler Rundmagnet mit Chromblende 31 mm Durchmesser
2 Stück im Set
- Haftkraft bis zu 2 kg
- Chromblende
- Durchmesser 31 mm
- Höhe 4 mm
Ohne Bohren oder Schrauben: Dinge magnetisch aufhängen
Das aufzuhängende Objekt wird per Schraube oder Feder am Tifler Rundmagnet befestigt. Dieses Konstrukt kann nun dank des Magnetismus an metallischen Flächen aufgehängt oder befestigt werden.
Der eingearbeitete starke Keramik-Ringmagnet dient als Flächenmagnet und sorgt für eine hohe Haftkraft von bis zu 2 kg. Der Rundmagnet findet seinen Einsatz nicht nur im praktischen Bereich: Durch die schicke Chromblende, sind z.B. schicke Kühlschrankmagnete und andere selbst gebastelte Hingucker ein echtes Highlight. Mit eine Halteknopf versehen hält der Rundmagnet Pläne sicher auf Magnettafeln, usw.
Wir führen den Rundmagneten in mehreren Ausführungen:
Keramik-Magnet mit Chromblende:
2 Stück, Ø 31 mm, Haftkraft bis 2 kg (Dieses Angebot)
1 Stück, Ø 51 mm, Haftkraft bis 11 kg
1 Stück, Ø 67 mm, Haftkraft bis 29 kg
1 Stück, Ø 81 mm. Haftkraft bis 43 kg, Zubehör: Silikonschutzhülle
Keramik-Magnet mit Chromblende und Knauf:
1 Stück, Ø 51 mm, Haftkraft bis 11 kg
1 Stück, Ø 81 mm, Haftkraft bis 43 kg, Zubehör: Silikonschutzhülle
Neodym-Magnet mit Chromblende
1 Stück, Ø 25,4 mm, Haftkraft bis 16 kg
1 Stück, Ø 38 mm, Haftkraft bis 40 kg
Der Rundmagnet wird an ein Objekt geschraubt. Die magnetische Haftkraft zeigt nach hinten, nach vorne wird sie von der Chromblende fast vollständig aufgehoben.
Anwendungsbeispiel zum Verständnis des Rundmagneten: Rehgeweih als Kühlschranktürgriff.
Wie wird die magnetische Haftkraft ermittelt?
Die magnetische Haftkraft wird im Labor unter gleichbleibenden Bedingungen ermittelt, um einen Anhaltspunkt zu haben, was welcher Magnet im Vergleich leistet.
Es ist keine Garantie, dass in jedem Fall in jedem Einsatzszenario z.B. 16 kg gehalten werden. Die magnetische Haftkraft wird stark vom jeweiligen Untergrund beeinflusst. Desto mehr Eisenanteile z.B. desto höher die magnetische Haftkraft. Das ist schlicht physikalischen Gesetzen geschuldet.