Verpackungen: Für Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung kommt es darauf an, ob Sie entweder priv. oder gewerbl. Endverbraucher nach der Verpackungsverordnung sind. Als priv. Endverbraucher im Sinne der Verpackungsverordnung gelten Gastronomiebetriebe, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungs- und karitative Einrichtungen, Freiberufler sowie Anfallstellen des Kulturbereiches wie Kinos, Opern, Museen, des Freizeitbereiches wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien, Raststätten, jeweils unabhängig von den dort anfallenden Verpackungsmengen. Außerdem zählen Handwerksbetriebe, landwirtschaftl. Betriebe hierzu, deren Verpackungsmengen über hauhaltsübliche Abfallbehälter mit maximal 1100-Liter Volumen je Wertstoffruppe im haushaltsüblichen Abfuhrrhytmus entsorgt werden können. Als gewerbl. Endverbraucher gelten alle, die nicht unter die vorgenannte Aufzählung fallen. Alle Verkaufsverpackungen (Produktverpackungen, Füllmaterial und Transportkarton) die Sie als priv. Endverbraucher erhalten, sind bei einem Dualen Sytem lizensiert worden, welches die flächendeckende Rücknahme bundesweit sicherstellt. Somit können diese Verpackungen von Ihnen in entsprechende Werstoffbehälter entsorgt werden. Als nicht priv. Endverbraucher können Sie die Verkaufsverpackungen nach Rücksprache mit uns kostenfrei zurückgeben. Dabei entstehende Tranportkosten sind von Ihnen zu tragen. Die zurückerhaltenen Verkaufsverpackungen werden entweder wiederverwendet oder einer korrekten Verwertung zugeführt.