Wir sind Könighaus:
Vorteile einer Könighaus Infrarotheizung:
Es handelt sich hier um eine Fern-Infrarotheizung mit 130/300/450/600/800/1000 Watt Leistung.
EU-Verordnung
Dieses Produkt erfüllt die EU-Verordnung 2015/1188 Art. 3 II in Kombination mit einem Thermostat und erreicht einen Wirkungsgrad von 98%. Benutzen Sie das Gerät ausschließlich mit einem Thermostat, wie das von uns empfohlene TS05 in diesem oder weiteren Angeboten. Weitere Informationen hierüber finden Sie in unserer Bedienungsanleitung.
Dieses Produkt ist nur für gut isolierte Räume oder für den gelegentlichen Gebrauch geeignet
(EU-Verordnung 2015/1188 Artikel 3, Anhang II b) II (2))
Durch die besondere Effizienz und die geringen Anschaffungskosten einer Könighaus-Infrarotheizung erweist sie sich als äußerst sparsam. Immer mehr Haushalte generieren ihren eigenen Strom und könnten so quasi kostenfrei ihr eigenes Zuhause beheizen.
Denk an deinen Geldbeutel.
Mit einer Könighaus-Infrarotheizung entstehen beim Heizprozess, anders als bei Gas-Thermen, keine unerwünschten CO2 Abgase. Immer mehr Haushalte beziehen ihren Strom durch erneuerbare Energien und könnten so quasi ihr eigenes Zuhause CO2 neutral beheizen.
Denk an die Umwelt.
Es gibt kein Heizsystem bei dem das Wärmeempfinden schneller einsetzt als die Könighaus-Infrarotheizungen. Die besondere Infrarottechnik sorgt für ein gesundes und besonders angenehmes Raumklima ohne Entstehung von Luftzug.
Denk an dein Wohlbefinden.
Mit unserem Smart-Thermostat hast du die Möglichkeit deine Heizung optimal einzustellen. Mit unserer App hast du jederzeit und von überall Zugriff auf dein Heizsystem. Du kannst sie ausschalten, wenn keiner Zuhause ist, und einschalten kurz bevor ihr nach Hause kommt. Dies reduziert Kosten und steigert die Flexibilität.
Denk an die Zukunft.
Information zur fachgerechten Entsorgung von Elektrogeräten |
ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten Hinweistext zur Information gegenüber privaten Haushalten [ §9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3] | Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zur Entsorgung von alten und gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten: |
Diese Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll! Sie sind in Deutschland gesetzlich nach § 9 Absatz 1 ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) dazu verpflichtet, Ihr Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Kommunen haben hierzu als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger geeignete Sammelstellen eingerichtet (z.B. sog. Wertstoffhöfe), bei denen Altgeräte aus privaten Haushalten kostenfrei zur fachgerechten Entsorgung abgegeben werden können. In manchen Kommunen werden die Geräte auch bei Ihnen abgeholt. Bitte informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Gemeinde oder den lokalen Stadtreinigern, auf welche Weise dort Altgeräte einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden können.
Leisten auch Sie Ihren Beitrag zum Schutz unserer Umwelt, die durch eine unsachgemäße Entsorgung Ihrer alten und gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräte unnötig gefährdet wird. Viele dieser Altgeräte enthalten umwelt- und gesundheitsschädliche Schwermetalle (z.B. Blei, Cadmium, Quecksilber), aber auch wertvolle Rohstoffe (z.B. Kupfer, Aluminium), die durch die gesonderte Erfassung unter Umständen wiederverwendet werden können und so die Umwelt und die menschliche Gesundheit schonen.
Garantieerklärung
Liebe Kundin & lieber
Kunde,
wir gratulieren Ihnen zum Kauf
einer Infrarotheizung aus dem Hause Könighaus. Sie haben damit ein Produkt
erworben, welches nach dem heutigen Stand der Technik hergestellt wurde. Unsere
Produkte unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. Sollte dieses Produkt
wider Erwarten nicht einwandfrei sein, so beachten Sie bitte unsere
Garantieerklärung.
Könighaus-Herstellergarantie für Infrarotheizungen
Die Firma Könighaus GmbH, Albert
Einstein Str. 1, D-46446 Emmerich am Rhein (nachfolgend Könighaus genannt)
gewährt Endabnehmern unter den nachstehenden Voraussetzungen und in dem
nachfolgend beschriebenen Umfang eine Haltbarkeitsgarantie auf Infrarotheizungen
der Marke Könighaus. Die Garantie wird nur gegenüber Endabnehmern gewährt, d.h.
natürlichen oder juristischen Person, die Eigentümer des Könighaus-Produktes
sind und es selbst bzw. in verbundenen Unternehmen i.S.d. AktG nutzen (auch
Garantienehmer).
Garantiezeit:
Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre (bzw. 10-Jahre; bitte prüfen Sie vor dem Kauf
die Produktbeschreibung für die zutreffende Angabe) und beginnt mit dem Tag des
Kaufes durch den Endabnehmer.
Voraussetzung
der Herstellergarantie: Für die Inanspruchnahme der Garantie wird
vorausgesetzt, dass der berechtigte Anspruchsinhaber die Garantierklärung
innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum annimmt. Diese Annahme erfolgt durch die
Registrierung des Produkts unter https://www.koenighaus-heizsysteme.de/garantie.
Zudem muss der berechtigte
Anspruchsinhaber den Kaufbeleg (Kopie ausreichend) über den Erwerb des von der
Garantiezusage umfassten Könighaus-Produktes vorlegen sowie uns das mangelhafte
Produkt mit einer aussagefähigen Fehlerbeschreibung an die unten angegebene
Adresse zusenden. Der berechtigte Anspruchsinhaber hat zudem nachzuweisen, dass
der Mangel innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist.
Garantieschutz:
Könighaus garantiert, dass die Infrarotheizungen der Marke Könighaus innerhalb
der Garantiezeit frei von Mängeln (Material-, Herstellungs- und
Konstruktionsfehlern) sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft
und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Die Garantie umfasst insbesondere die
ordnungsgemäße Heizfunktion, Funktionstüchtigkeit von elektronischen Bauteilen
und Kabeln, Mangelfreiheit von Werkstoffen und deren Oberflächen, insbesondere
Kunststoff, Glas und Metall.
Für Könighaus Infrarotheizungen,
gilt hinsichtlich der garantierten ordnungsgemäßen Heizfunktion Folgendes:
Könighaus garantiert die ordnungsgemäße Heizfunktion von Könighaus
Infrarotheizungen mit fest verbauten Heizmatten entsprechend der Lebensdauer
solcher Infrarotheizungen. Nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und
Technik kann die Heizleistung im Laufe der Lebensdauer etwas schwächer werden.
Für fest verbauten Heizmatten gilt, dass diese während der jeweiligen, auf dem
Produkt angegebenen Lebensdauer mindestens 70% ihrer Heizwirkung beibehalten.
Dies bedeutet, dass das Nachlassen der Heizleistung von Könighaus
Infrarotheizungen mit fest verbauten Heizmatten im vorbezeichneten Umfange
innerhalb der Garantiezeit keinen Mangel darstellt.
Garantieausschluss:
Diese Garantiezusage steht unter der Bedingung, dass
- die
Könighaus-Produkte sachgemäß montiert und bestimmungsgemäß gebraucht
wurden,
- keine
An- und Umbauten bzw. sonstige Modifikationen oder Reparaturversuche an den
Könighaus-Produkten eigenmächtig vorgenommen wurden
- die
Pflege der Könighaus-Produkte entsprechend der Könighaus-Bedienungsanleitung
erfolgt sind
- der
Anbau (d.h. der Anschluss an das Stromnetz und die Installation entsprechend
den Installationsvorschriften von Könighaus erfolgt sind und die Grenzwerte für
Versorgungspannung und Umgebungseinwirkungen eingehalten wurden,
- an
den Könighaus Produkten keine chemischen und physikalischen Einwirkungen auf
der Materialoberfläche vorliegen, die bei nicht sachgemäßen Gebrauch entstanden
sind, zum Beispiel nach Anlieferung entstandene Kratzer, Schädigungen durch
falsche Reinigungs- oder Putzmittel oder scharfkantige Gegenstände. Hierdurch
bedingte Schäden unterliegen nicht der Garantie(zusage),
- die
Könighaus-Produkte nicht als 2.Wahl Artikel, Gebrauchtware oder Muster gekauft
wurden,
- die
Könighaus-Produkte nicht im Werksverkauf erworben wurden (Belegnachweis).
- Diese
Garantie bezieht sich ausschließlich auf neue Könighaus-Produkte, die in der
Europäischen Union (EU), in Andorra, Färöer, Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien,
Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei gekauft und die von Könighaus an
einen dort ansässigen Vertriebspartner geliefert wurden. Könighaus-Produkte,
die auf anderen Wegen in den Geltungsbereich der Garantie gelangt sind (wird im
Rahmen der Registrierung geprüft), werden von dieser Garantie ausdrücklich
ausgeschlossen.
Garantieleistungen:
Die Garantieleistung besteht ausschließlich darin, dass Könighaus im Falle
eines innerhalb der Garantiezeit aufgetretenen Mangels nach eigener Wahl die
für den Garantienehmer kostenlose Reparatur des Produkts oder eine Ersatzlieferung
eines entsprechenden oder gleichartigen, in Bezug auf die Funktionalität
gleichwertigen Könighaus Produktes durchführt. Ersetzte Teile gehen in das
Eigentum von Könighaus über. Garantieleistungen bewirken weder eine
Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in
Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist
für das ganze Gerät. Dem Garantienehmer erwachsene Kosten, Spesen und
dergleichen werden nicht ersetzt. Auch werden Montage- und Demontagekosten
nicht ersetzt. Wir übernehmen jedoch die Hin- und Rücksendekosten des
betroffenen Produktes jeweils ab bzw. bis zur Bordsteinkante im Fall
berechtigter Garantieansprüche, soweit die Ware sich innerhalb der Staaten der
europäischen Union, in Andorra, Färöer, Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien,
Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien oder der Türkei befindet und die
Versendung mit uns zuvor abgestimmt wurde.
Weitergehende Ansprüche,
insbesondere auf Ersatz von Betriebsausfallschäden, entgangenem Gewinn und
Folgeschäden, welche auf einem Mangel des KönighausProduktes beruhen, sind von
der Garantiezusage nicht umfasst.
Die gesetzlichen Rechte des
Käufers, insbesondere solche des Verbrauchers z.B. auf Nacherfüllung und ggf.
Schadensersatz aus Mängelhaftungsrecht oder im Rahmen der Produkthaftung werden
durch diese Garantie nicht eingeschränkt und bleiben unberührt.
Könighaus GmbH, Albert Einstein
Str. 1, D-46446 Emmerich am Rhein