Dieses Produkt darf nur von Ihnen nur erworben werden, wenn Sie über den Sachkundenachweis nach §1 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) in Verbindung mit §9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) verfügen.

Importeur:Bartek Dabrowa, Am Hinterberg 12. , 63073 Offenbach

Parallelimportzulassung: GP 006149-00/013







Herbizid zur Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern im Freiland auf dem Acker- und Grünland, im Gemüsebau, sowie in Senf- und Brassica-Arten, Futtererbsen und Ackerbohnen, im Forst und Zierpflanzenbau, Wein- und Obstbau sowie auf Nichtkulturland (Wegen und Plätzen).



Roundup PowerFlex ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome), verteilt. Daher werden neben einjährigen Unkraut- und Ungrasarten auch mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft.



Je aktiver die Pflanzen wachsen, umso schneller wird der Wirkstoff in der Pflanze verteilt. Bei normalwüchsiger Witterung tritt innerhalb von ca. einer Woche die erste sichtbare Wirkung von Roundup PowerFlex ein. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später vollständig. Ein witterungsbedingt langsamer Eintritt von Wirkungssymptomen hat auf die Nachhaltigkeit der Wirkung keinen Einfluss.



Roundup PowerFlex ist ab ca. 1 Stunden nach der Anwendung regenfest.





Wichtig, bitte beachten Sie folgende Informationen!



Dieses Produkt hat keine Zulassung im Haus- und Kleingartenbereich.



Ab dem 26.11.2015 muß jede Person die: Pflanzenschutzmittel anwendet. Pflanzenschutzmittel verkauft. Nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt, oder über den Pflanzenschutz berät. den neuen „Sachkundeausweis Pflanzenschutz“ im Scheckkartenformat besitzen. Gesetzlich ist vorgeschrieben das Sie uns einmalig von Ihrem neuen „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“ eine Kopie der Vorder- und Rückseite an baladabrowa@gmail.com senden. Nach Eingang dieser Kopien dürfen wir die bestellten Pflanzenschutzmittel und alle weiteren Bestellungen ausliefern. Diese Vorschrift gilt nur für Verkäufe in Deutschland.







Durch neue gesetzliche Regelungen ist es uns ab dem 26.11.2015 nicht mehr möglich, Großpackungen Pflanzenschutzmittel an Kunden abzugeben, die keinen Sachkundenachweis im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln haben. Bisher reichte es uns, dass Sie mit Ihrer Bestellung bestätigt haben, dass Sie sachkundig sind. Großpackungen sind alle Produkte die für mehr als 500 m² Fläche ausreichen.



Die Anwendung Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel ist gemäß Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verboten:

1. auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.

2. auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.

Pflanzenschutzmittel, die aus Glyphosat bestehen oder Glyphosat enthalten und deren Anwendung auf einer Freilandfläche vorgesehen ist, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird, dürfen nur dann an einen anderen abgegeben werden, wenn dem Abgebenden zuvor eine dem anderen erteilte Genehmigung nach § 12 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt worden ist.

Sie die Regeln der Nutzung akzeptieren bestätigen durch Ihren Kauf, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen, dieses Mittel nur auf Kulturflächen einsetzen werden, dieses Mittel nur entsprechend der Gebrauchsanweisung und den gesetzlichen Vorschriften anwenden werden.Es darf laut § 9 Pflanzenschutzgesetz nur von Personen angewendet werden, ie erforderlich

Sie bestätigen mit dem Kauf, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.



Gebrauchsanleitung wird in deutsch mitgeliefert.





Importeur:Bartek Dabrowa, Am Hinterberg 12. , 63073 Offenbach

Parallelimportzulassung: GP 006149-00/013







Weitere Informationen zum Sachkundenachweis finden Sie unter: www.pflanzenschutz-skn.de



Erste-Hilfe-Maßnahmen:


Allgemeine Hinweise

Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.

Nach Einatmen

Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.

Nach Hautkontakt

Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.

Nach Augenkontakt

Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem

Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.

Nach Verschlucken

Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Hinweise für den Arzt

Dieses Produkt ist kein Cholinesterasehemmer. Behandlung mit Atropin und Oximen ist nicht angezeigt.

Haftung







Zulassunginhaber:



Monsanto Europe S.A./N.V.



Haven 627



Scheldelaan 460



2040 Antwerpen



Belgien



Vertrieb in Polen:



Monsanto Polska Sp. z o.o.



ul. Domaniewska 49, Trinity Park III



02-672 Warszawa



Polen