Informationen zum Produkt:

VRLA (Valve Regulated Lead Acid) ist die perfekte Batterie für diejenigen, die besseres zu tun haben, als eine Batterie zu warten! Unsere permanent verschlossene VRLA-Batterie muss niemals aufgefüllt werden, ein regelmäßiges Aufladen ist aber notwendig. Ideal für Motorräder, Scooter, Geländefahrzeuge, Aufsitzmäher und Wassermotorräder.

  • Die Batterie wird gefüllt und geladen für Sie vor dem Versand
  • SOFORT einsatzbereit
  • Auslaufsicheres Design heißt, dass es nahezu keine Möglichkeit für Leckagen gibt
  • Fortschrittliche Blei-Kalzium-Technologie steigert die Startleistung
  • Sulfatierungs-Hemmstoff sorgt für eine erhebliche Verringerung der batterietötenden Plattensulfatierung
  • Lange Lebensdauer bedeutet, dass Yuasas wartungsfreie Hochleistungs-Batterien bis zu drei Mal länger halten als herkömmliche Batterien
  • Außerordentlicher Vibrationswiderstand macht Yuasa zur zuverlässigsten Batterie auf dem Markt von heute
  • Und VRLA-Batterien halten Spannung länger und benötigen weniger Aufladungen im Standby- oder Lagermodus
Technische Daten:
  • Pluspol links
  • Maße: 150 x 69 x 130mm
  • 12V/10,5Ah/210A

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.
(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.