GILLIS Leder Fototasche Schultertasche Trafalgar
Vintage braun
 - Fotoinnenteil entfernbar
aus 100% Büffelleder

Zeitlos und unverwechselbar: 
Die Trafalgar Leder Fototaschen von Gillis® London sind aus hochwertigem, echtem Büffelleder im Vintage Look gefertigt und überzeugen mit schlichter Optik,
schicken Details und großer Robustheit. Mit einer vielfältigen Auswahl an Designs und Größen werden die Taschen und Rucksäcke
den ebenso vielfältigen Ansprüchen von professionellen und ambitionierten Fotografen gerecht – auch auf Reisen.
Außer bei den Modellen Micro und Compact können die Fotoabteile herausgenommen werden für noch mehr Variabilität.
Im Laufe der Verwendung entsteht durch die unverwechselbare Patina ein individueller Begleiter von natürlicher Schönheit.
Wählen Sie eine Trafalgar Ledertasche nach Ihrem Geschmack und für Ihre Ausrüstung. 

Ausstattung
variables, herausnehmbares Fotofach mit 2 Trennwänden;
2 Zubehörfächer außen (Front und Rückseite),
1x mit Reißverschluss;
1 Zubehörfach innen mit Reißverschluss,
2 Einsteckfächer innen

Spezifikationen
Außenmaß Breite ca. [cm] 14
Außenmaß Höhe ca. [cm] 21
Außenmaß Länge ca. [cm] 30
Außenmaterial 100% Büffelleder
Farbe vintage brown
Gewicht ca. [g] 1500
Lieferumfang Tasche, Staubschutzhülle
Taschenart Fototasche
Innenmaß Breite ca. [cm] 12
Innenmaß Höhe ca. [cm] 20
Innenmaß Länge ca. [cm] 29
Material Innenfutter 100% Baumwolle
Im Lieferumfang enthalten ist eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst.,
sowie ein 5€ Gutschein vom Bilderservice fotopostonline.

*Das Zubehör ist nicht im Lieferumfang enthalten. Geliefert wird nur die Fototasche.


Die Dörr GmbH gewährt auf das beworbene Produkt eine Garantie von 2
Jahren. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit
Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist
deutschlandweit. Der Kaufbeleg muss zusammen mit dem Anspruch vorgelegt
werden.

Garantiebedingungen des Herstellers:

Garantiebedingungen:
Die Dörr GmbH gewährt auf das beworbene Produkt eine
Garantie von 2 Jahren. Es beginnt die Frist für die Berechnung
der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche
Geltungsbereich des Garantieschutzes ist deutschlandweit.
Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen
Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder
Produktionsfehler.
Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewährt
der Hersteller im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden
Leistungen nach seiner Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen
Artikel
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber:
Dörr GmbH
Messerschmittstraße 1
89231 Neu-Ulm
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der
Ware durch
-normalen Verschleiß
-unsachgemäßer Behandlung
-Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen
-Gewaltanwendung (z. B. Schläge)
-Reparaturversuche in Eigenregie
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist,
dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht
wird (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten,
dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch
eine sichere Verpackung vermieden werden.
Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine
Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der
Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten
worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die
Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen
entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. der Garantiegeber
erstattet etwaige Versandkosten für den Hinversand.
Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte
gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht
eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige
bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber
unberührt. Die Herstellergarantie verletzt Ihre gesetzlichen
Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung
vielmehr.
Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in
jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung
wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt
oder die Garantie in Anspruch genommen wird.