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Retro-Feuerzeug "Samba T1"

Beschreibung

Samba T1

Sie kaufen hier ein Gas-Feuerzeug
im klassischen VW-Bulli-Design

 

Es handelt sich hier um eine Reproduktion, die aus
hochwertigen Metall gefertigt wurde und in einer
 Geschenkebox geliefert wird.

Das Feuerzeug hat eine Piezozündung und ist mit Gas nachfüllbar.

Auch als ausgefallene und originelle Geschenkideen, anstatt Blumen,
für Freunde, Bekannte
und Verwandte.

Und ein Muß für jeden Bulli-Fan und Sammler.

Lizenzware

Lieferumfang: 1 Gas-Feuerzeug in Geschenkebox nicht befüllt

 

Genannte Markennamen sind ggf. urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Rechte-Inhabers. Sie werden hier nur genannt, weil sie ggf. Bestandteil des Produktes sind und/oder die Markenqualität kennzeichnen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass aufgrund der verschiedenen Monitor- und Grafikkarteneinstellungen die Darstellung der Farben vom Originalbild leider abweichen kann.

Wir haben noch einmal nachgemessen

  • Höhe: 7,0 cm
  • Breite: 2,5 cm
  • Tiefe: 1,0 cm

Versandangaben

Wir versenden Ihre ersteigerte/gekaufte Ware täglich von Montag-Freitag
als Briefpost (unversichert) mit:

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Bei Bestellung von mehreren Artikeln berechnen wir nur einmal Versandkosten

Bewertung

Ihre Zufriedenheit ist unser Lohn. Wenn Sie die Ware erhalten haben , bitten wir Sie um umgehende Prüfung der bestellten Artikel. Wenn Sie mit unserer Lieferung zufrieden sind, würden wir uns über eine positive Bewertung mit jeweils 5 Sternen in allen vier Kategorien sehr freuen.

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Batteriegesetz (BattG)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Auch wir nehmen gebrauchte Batterien und Akkus kostenfrei zur Entsorgung zurück, dabei gehen die eventuell anfallenden Frachtkosten zu Lasten des Kunden. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.


Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem Batteriegesetz (BattG)

• Anzeigepflicht: Hersteller müssen die Marktteilnahme dem Umweltbundesamt (staatliches Herstellungsregister) elektronisch anzeigen. Details hierzu werden noch in einer Verordnung geregelt.
• Grundsätzliches Stoffverbot für Cadmium ab dem 1. Dezember 2009, wenn 0,002 Gewichtsprozent überschritten werden. Ausnahme sind Gerätebatterien für Not- und Alarmsysteme, Notbeleuchtung, medizinische Geräte oder schnurlose Elektrowerkzeuge.
• Sicherstellung einer problemlosen Entnahme von Batterien und Akkus aus Elektro- und Elektronikgeräten
• Hinweispflicht über Batterietyp, Batteriesystem und sichere Entnehmbarkeit
• Kennzeichnungspflichten: Alle Batterien und Akkus sind mit der „durchgestrichenen Mülltonne“ zu kennzeichnen und bei Überschreitung von Grenzwerten sind chemischen Symbole Cd, Pb usw. hinzuzufügen.
• Kapazitätsangaben auf Geräte- und Starterbatterien (Details noch nicht durch die EU festgelegt)
• Der Versandhandel unterliegt der Rücknahmepflicht (Abgabeort ist dann das Versandlager).
• erstmals verbindliche Sammel-, Verwertungsquoten und Verwertungseffizienzen
• Öffentlichkeitsarbeit wird verpflichtend: Aufklärung der Verbraucher über die Wichtigkeit des Recyclings und die Auswirkungen von Batterien auf Menschen und Gesundheit ist jetzt für Hersteller und Importeure vorgeschrieben.