T2 Adapter für Canon, Fuji, Leica, Nikon, Olympus, Panasonic, Sigma und Sony Kameras

Hochwertiger T2 Adapter zum Anschließen von Objektiven, Diaduplikatoren,
Balgengeräten und anderem Zubehör mit T2-Schraubgewinde an DSLR & DSLM Kameras.

Der T2 Adapter ist besonders stabil und präzise aus Metall gefertigt - so können selbst große und schwere Objektive adaptiert werden.
Der Adapter gleicht die Auflagemaßdifferenz aus, sodass alle Objektive manuell bis zum Unendlich-Bereich fokussiert werden können.
Es besteht keine elektronische Verbindung zwischen Kamera und Objektiv weshalb Blende und Schärfe manuell eingestellt werden müssen.
Hierzu empfehlen wir die Auslösung über den manuellen Modus oder die Zeitautomatik – 
bitte lesen Sie das Kapitel „Auslösen ohne Objektiv“ in der Bedienungsanleitung Ihrer Kamera.

Die Dörr GmbH gewährt auf das beworbene Produkt eine Garantie von 2
Jahren. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit
Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist
deutschlandweit. Der Kaufbeleg muss zusammen mit dem Anspruch vorgelegt
werden.

Garantiebedingungen des Herstellers:

Garantiebedingungen:
Die Dörr GmbH gewährt auf das beworbene Produkt eine
Garantie von 2 Jahren. Es beginnt die Frist für die Berechnung
der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche
Geltungsbereich des Garantieschutzes ist deutschlandweit.
Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen
Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder
Produktionsfehler.
Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewährt
der Hersteller im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden
Leistungen nach seiner Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen
Artikel
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber:
Dörr GmbH
Messerschmittstraße 1
89231 Neu-Ulm
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der
Ware durch
-normalen Verschleiß
-unsachgemäßer Behandlung
-Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen
-Gewaltanwendung (z. B. Schläge)
-Reparaturversuche in Eigenregie
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist,
dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht
wird (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten,
dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch
eine sichere Verpackung vermieden werden.
Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine
Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der
Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten
worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die
Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen
entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. der Garantiegeber
erstattet etwaige Versandkosten für den Hinversand.
Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte
gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht
eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige
bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber
unberührt. Die Herstellergarantie verletzt Ihre gesetzlichen
Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung
vielmehr.
Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in
jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung
wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt
oder die Garantie in Anspruch genommen wird.