Bürostuhl Smart ist das perfekte Möbelstück für das Kinderzimmer, Jugendwohnung oder WG. Die speziell geformte Rückenlehne ist eine bequeme Stütze für Ihre Wirbelsäule. Dank der gepolsterten Sitzfläche, die mit einem festen Netzstoff überzogen ist, wird sich jeder, trotz langes Rumsitzen, gemütlich und komfortabel am Arbeitstisch fühlen. Sie können den Stuhl mühelos, gemäß der Körpergröße, einstellen.
Das Produkt ist in zwei Farbvarianten erhältlich: Grau und Grün.
Einer der wichtigsten Faktoren, der den Stuhl so bequem beim Sitzen macht, ist natürlich seine ergonomische Form. Diese versichert Ihnen eine gerade Haltung. Nach einem langen Arbeitstag bekommen Sie keinen steifen Nacken und es entsteht kein Schmerz im Rücken.
Unter der Sitzfläche befindet sich eine Gasdruckfeder, die man mit einem Regler einstellen kann. Dabei ändert sich die Sitzhöhe. Folgend können Sie den Stuhl zu Ihrer Körpergröße anpassen. Die Höhe kann im Bereich von 70,5 cm bis 82,5 cm reguliert werden.
Das Fußkreuz mit 5 Auslegern, ist mit PU – bedeckten Rollen ausgestattet. Beim Umstellen lassen sich diese in verschiedene Richtungen drehen und schützen den Boden von Kratzern.
Technische Daten Bürostuhl mit runder Sitzfläche:
Technische Daten mit trapezförmiger Sitzfläche:
Technische Daten für beide Bürostühle:
Unser Unternehmen bietet professionelle Freizeitprodukte, Fitnessgeräte (auch für Kraftsport), Gymnastikgeräte, Fußballtische, sowie Haus- und Gartenzubehör (Swimmingpools, Trampoline) an.
Unsere Produktpalette wird ständig weiterentwickelt und erweitert, um die hohen Bedürfnisse unserer Kunden nachzukommen, erfüllen und zufriedenstellen zu können. Es ist uns ein besonderes Anliegen Produkte extrem hoher Qualität an zu bieten, wobei Design und Funktionalität nicht zu kurz kommen dürfen.
Entsorgungshinweise
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von
Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier
zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und
Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet.
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte
gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel-
und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von
Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom
Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur
Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.
Wenn ein neues
Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige
Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei
einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der
Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“,
„Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren
Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden
Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die
Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber
unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei
Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte
enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und
Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die
Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst
verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer
Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 16264082
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