Burckhardts Bedeutung ist vor allem in seiner Lehrtätigkeit in Hannoversch Münden sowie in seiner Funktion als Organisator der Hannoverschen Forstverwaltung – damals der drittgrößten Deutschlands – zu sehen. Unter ihm wurde das Revierförster-System eingeführt. Wegweisend hierbei war die Arbeitsteilung im Forstbetrieb durch Trennung der höheren von einer technischen Forstlaufbahn. Der neu eingeführte Revierförster war für die praktischen Arbeiten im Betriebsvollzug zuständig, während der leitende Forstmeister sich in erster Linie um die wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Aufgaben zu kümmern hatte. Später wurde dieses System auch als hannoversches Revierförstersystem bezeichnet.
Außerdem entwarf Burckhardt zahlreiche Gesetze vor allem zur Ablösung von Weide- und Streunutzungsrechten im Wald. Weiter ist es ihm zu verdanken, dass ab 1860 in großem Umfang unter anderem in der Lüneburger Heide und in der Grafschaft Lingen Öd- und Heideland aufgeforstet wurde. Diese ehemals landwirtschaftlichen Flächen waren durch intensive Nutzung devastiert und brachten keine Erträge mehr. Die neu geschaffenen Wälder waren zwar nicht besonders ertragreich, führten aber im Laufe der Zeit dazu, dass sich die Böden erholen konnten.
Heinrich Christian Burckhardt (* 26. Februar 1811 in Adelebsen; † 14. Dezember 1879 in Hannover) war ein bedeutender deutscher Forstmann des 19. Jahrhunderts, der durch sein Wirken und seine Veröffentlichungen das Forstwesen und den Waldbau der damaligen Zeit prägte. Er war Leiter der Forstverwaltung des Königreichs Hannover und nach der späteren Annexion durch Preußen der preußischen Provinz Hannover.