Savigny, Friedrich Carl von:
Das Recht des Besitzes : Eine civilistische Abhandlung / Von Friedrich Carl von Savigny
Gießen : Heyer , 1818 - XXXII, 602 S.

Originalpappe


Savigny (1779-1861) setzte mit seinem dogmatisch-historischen Werk über das Recht des Besitzes, das er als 24jähriger verfasste, einen eindrucksvollen Anfang. Die Monographie erregte seinerzeit großes Aufsehen und zeigte den bestechenden Zivilrechtsdogmatiker, der in souveräner Stoff- und Quellenbeherrschung die römischrechtlichen Grundlagen in "Detail und Prinzip scharfsinnig vereinigte" (Rückert). Das Werk erlebte bis 1837 insgesamt sechs Auflagen. In der zweiten Hälfte des Jahres 1802 begann Savigny in Marburg mit der Niederschrift. Nach nur 6 Monaten Ausarbeitung und Niederschrift wurde die Schrift bei Heyer in Gießen herausgebracht. Mit der Edition wurde Savigny mit einem Schlage "unter die Klassiker der Nation erhoben" (Adolf Friedrich Rudorff). Rudorff war Schüler Savignys und brachte 1865 die siebente und damit letzte Ausgabe - 4 Jahre nach dem Tode des Lehrers - heraus. Wenige Monate nach dem Erscheinen war die erste Auflage ausverkauft. Bereits 1806 erschien eine zweite verbesserte und vermehrte Auflage, ohne Vorwort. Zwischenzeitlich wurde Savigny zum Extraordinarius ernannt, was Savigny auch auf dem Titelblatt vermerkte: Professor der Rechte in Marburg. Die nächsten Auflagen folgten in größerem Abstand. Die dritte erst 1818 in Berlin, wo Savigny an der Humboldt-Unversität die historische Rechtsschule begründet hatte und in ganz Europa unter den Romanisten an die erste Stelle gerückt war. Im Jahre 1842 wurde Savigny Minister in Preussen und gab seine Lehrverpflichtungen auf. Die weiteren Auflagen waren: 4. Auflage 1822, 5. Auflage 1827 sowie die hier vorliegende 6. Auflage 1837, die 7. - posthume - Ausgabe 1865, herausgebracht von Rudorff.