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VOGTLAND TIEFERLEGUNGSFEDERN 957210 FÜR KIA CEE D KOMBI TYP ED FACELIFT

Artikeleigenschaften

Hersteller

Vogtland

Hersteller-Nr.

957210

Achslast Hinterachse

Bis 1050kg

Achslast Vorderachse

Bis 1050kg

Artikelnummer

132421760

Baujahr ab

2010

Gutachten

Teilegutachten

Marke

Vogtland

Tieferlegung HA

35mm

Tieferlegung VA

35mm

Herstellerbeschreibung

100 Jahre Made by VOGTLAND. Bereits 1908 wurden erste Federn für damals aktuelle Reit- und Fahrgesschirre gefertigt. Heute ist Vogtland mit Tieferlegungsfedern, Sportfahrwerken und Gewindefahrwerken weltweit erfolgreich. Schon seit Jahrzehnten ist Vogtland zertifizierter Partner und Erstausrüster in der Automobilindustrie. Sowohl auf er der Straße, als auch auf der Rennstrecke verlässt man sich auf die Kompetenz von Vogtland. Hochwertigste Materialien und modernste Produktionsverfahren sind hier selbstversständlich. Durch hochfeste Chrom-Silizium-Legierungen, eine thermisch otimale Verarbeitung, sowie Shot Peening Festigung sind wichtige Faktoren für hervorragende Qualität. Spezielle Phosphatierung und Epoxy-Pulverbeschichtung geben dem Rost keine Chance. Hier zeigen sich die Vorzüge eines Unternehmens das auch in der Erstausrüsterindustrie tätig ist. Das Qualitätsmanagementsystem Vogtlands Fertigung ist nach der Norm ISO TS 16949 ausgerichtet und nach DIN EN ISO 9001 vom Kraftfahrtbundesamt verifiziert. Zudem ist VOGTLAND Mitglied im Verband der Deutschen Federnindustrie. Selbstverständlich ist VOGTLAND aktives Mitglied in den Branchenverbänden SEMA und VDAT.  

VOGTLAND-Sportfedernsätze - made in Germany - sind eine einfache und preisgünstige Möglichkeit, Ihr Fahrzeug aufzuwerten. Sportliche Optik bei maximalem Fahrspaß. Ob im Normalbetrieb mit angenehmem Fahrkomfort oder im Grenzbereich mit sportlich progressiver Abstimmung.

Motoreigenschaften

Wichtige Hinweise

  • Das Maß der Tieferlegung reduziert sich um das Maß der werkseitigen Tieferlegung.
  • Es sind alle Räder-/Reifenkombinationen verwendbar, die von den Räderprüfstellen freigegeben sind. Die Auflagen im Rädergutachten bzw. Räder-ABE sind einzuhalten, mit Ausnahme der Forderung nach Serienfahrwerk.

Gefahrenhinweise