Fujifilm Instax Mini EVO schwarz EX D hybride Sofortbildkamera

Kreativität ist das A und O. Deshalb bietet Dir die instax mini Evo unendlich viele Möglichkeiten.

Mit dieser Sofortbildkamera kannst Du Deine Einzigartikeit zum Ausdruck bringen und die schönen Erinnerungen mit anderen teilen - entweder als physisches Sofortbild oder als digital festgehaltener Moment.

Atemberaubend, eindrucksvoll, dynamisch. Interessant, auffallend, überraschend. Mit 10 Objektivmodi und 10 Filmeffekten kannst Du genau die Vision schaffen, die Dir vorschwebt.

Experimentiere mit der Lebendigkeit, wähle Retro, nutze den Soft-Focus, verschiebe die Farbe - es ist Deine Aufnahme, es gibt 100 Möglichkeiten sie einzufangen, übernimm die Kontrolle.

Objektivring für die Objektivmodi
Drehe das Objektiv der instax mini Evo, um durch die 10 verschiedenen Objektivmodi (Normal, Vignette, Softfokus, Unschärfe usw.) zu schalten und etwas Einzigartiges zu schaffen.

Wählrad für die Filmeffekte
Eine einzigartige Erfahrung zum Anfassen. Drehe das Wählrad und nutze den passenden Filmeffekt für Deine Aufnahme - Du hast 10 zur Auswahl (Blau, Sepia, Retro, usw.).

Betätige den Filmtransporthebel nach rechts um Dein Sofortbild auszudrucken. So erlebst Du das echte Retro-Feeling unserer Sofortbildkamera.

Die hochauflösenden Sofortbilder sind jetzt noch wertvoller für Deine Erinnerungen. Wir haben die Auflösung im Vergleich zu unseren früheren Hybridmodellen verdoppelt und die Ergebnisse sind atemberaubend. Entscheide Dich für den instax Rich Modus mit satten Farben oder den instax Natural Modus für ein klassisches Sofortbild-Feeling - so oder so kannst Du alles festhalten und die Momente ausdrucken, die Dir gefallen.

Übertreffe Deine Erwartungen mit der instax mini Evo - das perfekte Werkzeug, um Deine Erlebnisse festzuhalten. Passe die Belichtung an, ändere den Weißabgleich, schalte den Blitz ein oder aus und wähle den Makromodus, wenn Du eine Nahaufnahme machen möchtest. Und wenn Du selber vor der Kamera stehen möchtest, ist es Zeit für den Selbstauslöser.

Retro-Charme neu definiert
Basierend auf einem klassischen Design haben wir die schlanke Silhouette der instax mini Evo mit einer luxuriösen und griffigen Oberfläche ausgestattet.

Selfies sind dank des integrierten Selfiespiegels nur eine Armlänge entfernt. Modus einstellen, die Beleuchtung prüfen und die Aufnahme festhalten.

Zwei Auslöser
Ja, Du siehst doppelt. Die instax mini Evo hat zwei Auslöser. Einen für Aufnahmen im Hochformat und einen für Aufnahmen im Querformat

Smartphonedrucker
instax mini Evo App geöffnet? Check. Smartphone-Aufnahme ausgewählt? Check. Passe den Bildausschnitt an, drehe und optimiere Helligkeit, Kontrast und Sättigung, füge einen Filter hinzu und printe Dein instax mini Meisterwerk direkt vom Smartphone aus.

Fernsteuerung
Verbinde einfach Dein Smartphone mit der instax mini Evo und schon hast Du einen Fernauslöser. Genau das Richtige für Gruppenfotos, künstlerische Porträtaufnahmen und sogar schwierige Tieraufnahmen.

Nichts geht verloren
Perfekt zum Teilen. Deshalb kannst Du mit der instax mini Evo Deine Aufnahmen auf Dein Smartphone senden und so in einem praktischen digitalen Format speichern. Teile Deine Sofortbilder schnell und einfach auf den sozialen Medien.

Die Fujifilm EVO: Hybride Sofortbildkamera im analogen Stil mit 10 Objektivmodi und 10 Filmfilter, physisches Sofortbild oder digitales Photo im eingebauten Speicher bzw. auf microSD-Karte,

eingebauter Li-IONen Akku, inkl. Micro-USB-Ladekabel und Trageschlaufe.


Der Hersteller FUJIFILM Electronic Imaging Europe GmbH gewährt auf das
beworbene Produkt eine Garantie von 24 Monaten. Bei kommerziellem Einsatz
der Geräte durch Unternehmer reduziert sich die Garantiezeit auf 12 Monate.
Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit
Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist
deutschlandweit.

Garantiebedingungen des Herstellers:
i) Die folgenden Garantiebedingungen gelten neben dem gesetzlichen
Gewährleistungsrecht.
ii) Die Anspruch auf Garantieleistung entsteht mit Einsendung der Original-
Garantiekarte an die vorgegebene Anschrift und Stempelsignatur durch den
Garantiegeber.
iii) Im Schadensfall ist die abgestempelte Original-Garantiekarte und eine Kopie
der Original-Rechnung in jedem Fall dem Gerät beizufügen. Ohne diese
Nachweise besteht keinerlei Verpflichtung zur Garantie sondern nur zur
gesetzlichen Gewährleistungspflicht.
iv) Die Garantie bezieht sich auf nachgewiesene Herstellungs- und
Materialfehler. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verbrauchs- und
Verschleißteile. Hierzu gehören Taschen, Batterien, Lampen oder belichtetes
Filmmaterial. Sie gilt nicht bei Funktionsstörungen oder Schäden, die auf
unsachgemäßer Handhabung oder natürlicher Abnutzung beruhen sowie
Schäden, die durch Fall, mechanische Beschädigung, Hitzeeinwirkung, Staub,
Gase, Magnetismus, HF-Einströmungen, Sand oder Flüssigkeiten entstanden
sind.
v) Eingriffe von dritter Seite bzw. Veränderungen am Gerät gleich welcher Art
entbinden FUJIFILM ebenfalls von einer Garantieverpflichtung.
vi) Garantiefälle müssen Fujifilm innerhalb von 24 Monaten nach erfolgtem Kauf
angezeigt werden. Bei kommerziellem Einsatz der Geräte durch Unternehmer
reduziert sich die Garantiezeit auf 12 Monate.
vii) Im Reklamationsfall wenden Sie sich bitte an unseren Support:
FUJIFILM Electronic Imaging Europe GmbH
Kamera Service
Fujistraße 1
47533 Kleve
vii) Bei frist- und formgerechter Reklamation wird ein auftretender Mangel
durch kostenlose Nachbesserung (Reparatur) behoben. Sollte der erste
Reparaturversuch fehlschlagen, so gestattet der Kunde weitere
Nachbesserungsversuche; nach Wahl kann FUJIFILM in diesem Fall auch
kostenlos Ersatz leisten oder den Minderwert vergüten. Für die Abwicklung der
Reklamation ist FUJIFILM ausreichend Zeit zu gewähren.
viii) Andere oder weitergehende Rechte und/oder Ansprüche kann der Käufer
aus dieser Garantie nicht herleiten. Etwaige gesetzliche oder vertragliche
Ansprüche des Käufers gegen den Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat,
werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch erweitert.
FUJIFILM Electronic Imaging Europe GmbH
Kleve, Februar 2009
Reparaturbedingungen
1. Allgemeines
Reparaturen werden von uns ausschließlich zu diesen Bedingungen ausgeführt.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen von Kunden
erkennen wir nicht an.
2. Auftrag / Kostenvoranschlag / Reparatur
2.1 Reparaturen führen wir erst nach schriftlichem Auftrag durch. Mündliche
Abreden sind unwirksam.
2.2 Für das eingesandte Gerät erteilen wir eine Auftragsbestätigung, die als
Angebot zur Abwicklung eines Dienstleistungsvertrages in Form der Reparatur
gilt.
2.3 Im Fall einer kostenpflichtigen Reparatur außerhalb der Garantie- oder
Gewährleistungsfrist wird das Produkt zu einem festgelegten Preis repariert.
Der Mehraufwand geht in jedem Fall zu Lasten der FUJIFILM Electronic Imaging
Europe GmbH ("FUJIFILM"). Ausgeschlossen sind Fall-, Sand-, Flüssigkeitsund
Versicherungsschäden. Sollte Ihre Kamera nicht in unserem Reparatur-
Preissystem (service.fujifilm-digital PUNKT eu) zu finden sein (z.B. FUJIFILM XT2),
erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.
2.4 Wird ein Auftrag nicht binnen eines Monats nach Ausstellungsdatum der
Auftragsbestätigung/Kostenvoranschlags durch ein Bestätigungsschreiben
erteilt (Annahme des Angebots zur Durchführung eines
Dienstleistungsvertrages), wird das Gerät zu unserer Entlastung unrepariert
retour gesendet.
2.5 Zeigen sich bei der Reparatur weitere Mängel, werden wir die
Reparaturarbeit sofort unterbrechen und die Reparatur erst nach Erteilung
eines neuen schriftlichen Auftrages fortführen.
2.6 Für Geräte, die unrepariert zurückgehen erheben wir keine Versandgebühr.
2.7 Die Preise werden Brutto ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich
Versandkosten.
2.8 Garantiereparaturen werden nur ausgeführt, wenn die Original-FUJIFILM
Garantiekarte und der entsprechende Kaufbeleg der Reparatursendung
beiliegen. In diesem Fall gelten die dem Garantieschein beigefügten
Garantiebedingungen.
2.9 Gewährleistungsreparaturen werden nur ausgeführt, wenn der
entsprechende Kaufbeleg der Reparatursendung beiliegt. In diesem Fall gelten
die gesetzlichen Vorschriften.
2.10 Wir behalten uns vor, bei Notwendigkeit aus organisatorischen Gründen,
Reparaturen an eine von FUJIFILM autorisierte Vertragswerkstatt
weiterzuleiten.
2.11 Reparaturaufträge werden vorbehaltlich der Ersatzteilbeschaffung
angenommen.
2.12 FUJIFILM gewährt bei kostenpflichtigen Reparaturen 6 Monate Garantie
auf das Gerät, welche mit der Abnahme seitens des Kunden zu laufen beginnen
(3 Monate bei kommerziellem Einsatz) und 12 Monate auf die durchgeführte
Reparatur (6 Monate bei kommerziellem Einsatz) ab Abnahme.
2.13 Die Rücksendung der Reparaturgeräte wird auf Kosten und Gefahr des
Kunden durchgeführt. Auf schriftlichen Wunsch des Kunden wird das reparierte
Gerät von uns gegen Transportschäden und Verlust auf Kosten des Kunden
versichert. Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzung der Ziffer 3.1 vorliegen.
2.14 Bei Feststellung von Transport- und Bruchschäden ist beim Frachtführer
eine Tatbestandsaufnahme zu beantragen und uns hiervon Anzeige zu machen.
Andernfalls gehen Schadensersatzansprüche verloren.
3. Mängelansprüche und Haftung
3.1 Die Reparaturleistungen, die innerhalb der zwölfmonatigen Garantiefirst (6
Monate bei kommerziellem Einsatz) einen Mangel aufweisen, der bereits im
Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bzw. an den Frachtführer vorhanden
war, werden in angemessener Frist unentgeltlich von uns nachgebessert.
3.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten
oder die Vergütung mindern.
3.3 Die Mängelansprüche auf die Garantieleistung verjähren 12 Monate nach
Abnahme durch den Kunden.
3.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden ,
die nach der Übergabe an den Kunden bzw. an den Frachtführer infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
3.5 Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
3.6 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt
nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes und der
groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle einer
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schadensersatzanspruch für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch der Höhe nach auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3.7
Eine Haftung für miteingesandte Verbrauchsmaterialien wie z.B. Filmmaterial,
Akkus etc. übernehmen wir nicht.
3.8 Werden reparierte Geräte nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung
der Fertigstellung abgeholt oder bei Übersendung angenommen, entfällt von
diesem Zeitpunkt unsere Haftung. Nach vorheriger Androhung und dem
erfolglosen Ablauf können wir das Gerät im Pfandverkauf veräußern und den
Erlös mit unseren Ansprüchen gegen den Kunden verrechnen. Zusätzliche
Frachtkosten - bei unberechtigter Annahmeverweigerung - gehen zu Lasten
des Kunden.
4. Zahlung
4.1 Alle Zahlungen sind ab Rechnungsdatum - ohne Abzug - fällig.
4.2 Die Zahlung hat bei Abholung bar bzw. bei vereinbarter kostenpflichtiger
Zusendung per Nachnahme zu erfolgen.
4.3 Die Zahlungsverweigerung des Kunden berechtigt uns zur Ausübung des
Unternehmerpfandrechtes am reparierten Gerät.
4.4 Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, kommt der Kunde ohne
Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen leistet.
4.5 Im Falle des Verzugs hat unser Kunde ab dem Tag des Verzuges
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu
entrichten. Es bleibt uns vorbehalten, darüber hinausgehenden weiteren
Verzugsschaden geltend zu machen.
5. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretungsverbot
5.1 Das Recht des Kunden, gegen unsere Forderungen aufzurechnen, ist
ausgeschlossen, soweit diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt
oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind. Entsprechendes gilt für
Zurückbehaltungsrechte, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung
etwaiger Gegenansprüche unseres Vertragspartners ist ausgeschlossen, soweit
diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns
ausdrücklich anerkannt worden sind.
5.2 Ansprüche des Kunden dürfen ohne schriftliche Zustimmung von FUJIFILM
nicht an Dritte abgetreten werden.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Erfüllungsort für unsere sämtlichen Reparaturleistungen ist Kleve. Es gilt
ausschließlich deutsches Recht.
6.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten zwischen
FUJIFILM und dem Kunden Kleve als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
6.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu Ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
6.4 Sollten sich Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so
berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im übrigen nicht. Der Kunde
erklärt sich außerdem schon jetzt damit einverstanden, dass die ungültige
Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzt wird, die dem Sinn und Zweck
der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt.
Kleve, Februar 2009