Hersteller | Borbet |
Hersteller-Nr. | Z 80932112566,5DGM |
Artikelnummer | 140514056 |
Bauart | 1-teilig |
Design | Sportlich |
Einpresstiefe (ET) | 32 mm |
Farbe | Grau |
Farbkategorie | Dunkel |
Felgenbreite | 8.00 Zoll |
Lochkreis | 5x112 mm |
Marke | Borbet |
Nabendeckel | Ja, Audi |
Oberflächenbeschaffenheit | Matt |
Preiskategorie | Bestseller |
Sonstiges | Verfuegbar, Wintergeeignet |
Speiche | Doppelspeiche |
Zollgröße | 19 Zoll |
BORBET gehört zum Hochsauerland wie Räder zum Auto. Seit 1962, als Peter Wilhelm Borbet das Unternehmen mit nur fünf Mitarbeitern gründete, hat es seinen Stammsitz in Hallenberg-Hesborn. Inzwischen sind weltweit rund 4.100 Mitarbeiter an acht Standorten beschäftigt. Neben den fünf deutschen Niederlassungen in Hallenberg-Hesborn, Medebach, Bad Langensalza, Solingen und Niederneuching zählen Tochterunternehmen mit Fertigungsstätten in Südafrika, den USA und Österreich zur BORBET-GRUPPE.
Die Ebay Fahrzeugauswahl dient nur als Orientierung. Sie nimmt keinen Bezug auf Auflagen, Traglasten etc. Damit wir Ihnen garantieren können, dass die Felge an Ihrem Fahrzeug verwendet werden darf, benötigen wir Ihren Fahrzeugschein. Hierzu hiterlassen Sie uns bitte nach der Bestellung oder auch gerne im Vorwege eine Nachricht mit einem Bild des Fahrzeugscheines, sowie Ihre E-Mail-Adresse. Wir überprüfen die Auflagen für Sie und geben Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung.
Bitte beachten Sie zudem, dass wir das notwendige Anbaumaterial nur mit den Daten aus dem Fahrzeugschein ermitteln können. Diese wären 2.1 und 2.2 in der oberen mittleren Zeile des Scheins.
Geliefert wird eine Felge. Sollten Sie 4 Felgen benötigen, setzen Sie den Artikel bitte mit der Anzahl 4 in den Warenkorb. Sofern Sie uns, wie zuvor beschrieben, den Fahrzeugschein zukommen lassen, erhalten Sie das erforderliche Anbaumaterial (Schrauben in silber und Zentrierringe), sofern dies vom Gutachten vorgeschrieben wird. Sollte die Verwendung von Serienanbaumaterial möglich sein, erhalten Sie kein separates Anbaumaterial. Zudem wird das Teilegutachten, falls vorhanden die ABE/ECE, mitgeliefert. Auf Anfrage können wir Ihnen dies auch per Mail zukommen lassen.
Für alle weiteren Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Wir freuen uns auf Ihre Bestellung!
Sportliche Grüße wünscht Ihnen
Ihr Team von DF Automotive
Die Auflagenkürzel entnehmen Sie bitte den Einschränkungen in der eBay-Fahrzeugliste.
Kürzel | Auflagentext |
---|---|
A01 | Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. |
A02 | Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. |
A03 | Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden. bei denen die Raddimension als Serienradgrösse im COC-Papier genannt ist. und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengrösse. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind. unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten. aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht. so sind sie nicht zulässig. |
A04 | Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. |
A05 | Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit grösser 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. |
A06 | Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. |
A07 | Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. |
A08 | Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten. dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. |
A09 | Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde. es sei denn. dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. |
A10 | Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. |
A11 | Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid. Mild-Hybrid. Plug-in-Hybrid-. dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....". eingetragen haben. Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid. Mild-Hybrid. Plug-in-Hybrid-. dass sind Fahrzeuge (FZ). die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....". eingetragen haben. |
A93 | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten. die nicht mehr als 12 mm auftragen. ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). |
A93a | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten. die nicht mehr als 9 mm auftragen. ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). |
A93b | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten. die nicht mehr als 7 mm auftragen. ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). |
B59 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:- Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik) |
B99 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe420x40 mm |
BF1 | Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:Achse: 1+2Serien-Radschraube. Kugel Ø25.6 mm. Gewinde M14x1.5. Schaftlänge 27.5 mmAnzugsmoment: 140 Nm |
BF2 | Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:Achse: 1+2Serien-Radschraube. Kugel Ø25.6 mm. Kalotte beweglich. Gewinde M14x1.5. Schaftlänge 27 mmAnzugsmoment: 140 Nm |
BF3 | Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:Achse: 1+2Serien-Radschraube. Kugel Ø25.6 mm. Kalotte beweglich. Gewinde M14x1.5. Schaftlänge 27.5 mmAnzugsmoment: 120 Nm |
BF4 | Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube. Kugel Ø25.6 mm. Kalotte beweglich. Gewinde M14x1.5. Schaftlänge 27.5 mm Anzugsmoment: 140 Nm |
E21 | Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. |
E44 | Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. |
E54 | Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad |
E79 | Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: - Audi A4. A4 quattro bis Modelljahr 2015- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen |
E79a | Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:- Audi A4. A4 quattro ab Modelljahr 2016- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen |
E79c | Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:- Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen |
E82 | Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen |
E82a | Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen |
EB1 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:- Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø420x40 mm |
EF0 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. |
ER2 | Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). |
G4W | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
G9D | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R21 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
GAZ | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16. 225/45R18. 225/50R17. 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
GCF | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18. 225/50R17. 255/35R19. 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
GCH | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19. 265/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
GFL | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/40R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
GG3 | Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21. 255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. |
K01 | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K03 | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K04 | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K13 | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. |
K22 | An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. |
K25 | An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. |
K28 | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. |
K64 | An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen.- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. |
K71 | An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel. im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte. eng an das Blechradhaus anzulegen. |
K73 | An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. |
K76 | Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:- die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich 150 mm hinter Radmitte ist zu entfernen. - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45° vor bis 45° hinter Radmitte umzulegen.- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. |
N235 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. |
N245 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. |
N255 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. |
T88 | Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. |
T91 | Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. |
T93 | Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. |
T95 | Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. |
T96 | Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. |
V00 | Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig. sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist. entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. |
W235 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. |
W245 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. |
YYY01 | Befestigung |
YYY02 | Befestigung |