Die Benutzung der Warenbezeichnungen und Warenzeichen in der Angebots-und Artikelbeschreibung dient lediglich zur eindeutigen Identifikation der Ware für den Käufer und soll keine Verletzung der Schutzrechte darstellen! Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. |
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