Verbatim Vi3000 M.2 SSD 2TB PCIe NVMe 49376 SSD Festplatte

Verbatim Vi3000 PCIe NVMe M.2 SSD

Eigenschaften:

  • Kapazität: 2 TB
  • Formfaktor: M.2
  • Host-Schnittstelle: PCI Express Gen 3: Singleport 4 Lanes
  • TBW-Rating: 1500 TB
  • Lesegeschwindigkeit: 3100 MB/s
  • Schreibgeschwindigkeit: 2200 MB/s
  • Lese-IOPS: 150.000
  • Schreib-IOPS: 110.000
  • Abmessungen: 80 x 22 x 2,3 mm
  • Gewicht: 6,5 g

Die Verbatim Vi3000 M.2 PCIe NVMe SSD: Ihre ultimative Upgrade-Lösung
Erleben Sie die extrem hohe Geschwindigkeit und kompromisslose Zuverlässigkeit der Verbatim Vi3000 M.2 PCIe NVMe SSD. Durch die bei der Entwicklung eingesetzte Technologie bietet die Vi3000 herausragende Leistungen. Sie erreicht Lesegeschwindigkeiten von bis zu 3.100 MB/s und Schreibgeschwindigkeiten von bis zu 2.200 MB/s. Mit Lese-IOPS von bis zu 150.000 und Schreib-IOPS von bis zu 110.000 eignet sich diese SSD perfekt für anspruchsvolle oder komplexe Anwendungen wie Videobearbeitung, Gaming und Content-Erstellung.

Die Vi3000 ist durch die in Hochgeschwindigkeit erzielte Leistung, die NVMe-Technologie und ihre Langlebigkeit die ultimative Lösung für ein Upgrade Ihres Laptops, Desktop-PCs oder Systemen mit kleinem Formfaktor.

Maximale Produktivität
Die Vi3000 M.2 PCIe NVMe SSD ist die ideale Lösung für Profis und ambitionierte Nutzer, für die Leistung und Zuverlässigkeit entscheidend sind. Mit der PCIe-Technologie der 3. Generation bietet sie höhere Datenübertragungsgeschwindigkeiten als jede ihrer Vorläufer.

Die Kapazität von 2 TB bietet reichlich Platz zum Speichern Ihrer wichtigen Dateien, Anwendungen und Medien. Unabhängig davon, ob es um komplexe Projekte oder Multitasking geht: Die Vi3000 kann mit Ihren Anforderungen Schritt halten und auch schneller starten, laden und sich ausschalten.

NVMe-Technologie
Eines der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zu herkömmlichen SATA-basierten SSDs sind die wesentlich höheren Lese- und Schreibgeschwindigkeiten. Dies liegt daran, dass das NVMe-Protokoll für eine direktere Verbindung der SSD und der CPU sorgt - und so für geringere Latenzen. Dies wiederum steigert den Datendurchsatz. So werden deutlich höhere Datenübertragungsgeschwindigkeiten erzielt. Diese führen zu kürzeren Startzeiten, schnellerem Starten von Anwendungen und schnellerem Dateitransfer. Ein weiterer Vorteil der NVMe-Technologie ist die Fähigkeit, mehr parallele Datenströme zu unterstützen - für besseres Multitasking und höhere Leistung.

Genießen Sie schon bald ein neues Level an Leistung dank der Verbatim Vi3000 M.2 PCIe NVMe SSD. Sie ist die perfekten Lösung für jeden, der mehr von seinem Computer erwartet und das Maximum herausholen will.

    Bauart
    SpeicherartSSD
    FormfaktorM.2
    SchnittstellePCIe 3.0 x4
    Ausstattung
    Speicherkapazität (GB)2000
    Leistung
    Sequenzielle Lesegeschwindigkeit (MB/s)3100
    Sequenzielle Schreibgeschwindigkeit (MB/s)2200
    Random Lesegeschwindigkeit (IOPS)150000
    Random Schreibgeschwindigkeit (IOPS)110000
    Allgemein
    Breite (mm)80
    Höhe (mm)2,3
    Tiefe (mm)22
    Gewicht (g)6,5
    Katalog
    ProduktartSSD intern

    Informationen zur Entsorgung von

    Elektro(nik)-Altgeräten

    gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG 3


    Wir sind aufgrund des Vertriebs von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:


    Symbol „durchgestrichene Abfalltonne“


    Alle Elektro-/Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem nachfolgend abgebildeten Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.


    Dieses Zeichen bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen sind Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.


    Entnahmepflicht für Altbatterien und -akkus sowie für Lampen


    Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.


    Rücknahmeverpflichtung


    Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG sind wir zur Rücknahme von Elektro-/Elektronikaltgeräten verpflichtet unter folgenden Maßgaben:


  • Das Gerät muss Ihr rechtmäßgies, uneingeschränktes Eigentum sein, bzw. sich im Eigentum eines Dritten befinden, der Sie uneingeschränkt und ausdrücklich zur Entsorgung des Gerätes berechtigt hat. Ihnen dürfen nach bestem Wissen keine Gründe oder Verdachtsmomente bekannt sein, die die Annahme erlauben, dass die von Ihnen zurückgegebenen Altgeräte Gegenstand einer Straftat, insbesondere eines Diebstahls oder eines anderen Vermögensdeliktes, gewesen sind oder sein könnten.
  • Bitte beachten Sie: Wir können gemäß Gesetz grundsätzlich nur Altgeräte annehmen, die keine Verunreinigungen aufweisen und nicht befüllt sind. Bitte entfernen Sie auch Flüssigkeiten und Gase wie eingefüllten Kraftstoff oder eingefülltes Öl vor der Rückgabe.
    Das Gerät darf keine Verunreinigungen oder Inhalte aufweisen, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen könnten. Hierzu zählen Flüssigkeiten, Gase, verderbliche Waren wie Lebensmittel, brennbare und entzündliche Stoffe, Farben, Chemikalien, Giftmüll, chemische oder medizinische Abfälle sowie sonstige potentiell gefährliche Materialien, unrechtmäßig erworbene Gegenstände oder sonstige Materialien, die durch mögliche Emissionen Dritte beinträchtigen können. Die Annahme von Altgeräten darf grundsätzlich abgelehnt werden, wenn hierdurch eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit für Menschen bestehen könnte. Der Einsender haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, durch seine Vertreter oder von ihm beauftragte Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
  • Batterien und Akkumulatoren (Akkus), sind vor Rückgabe des Gerätes von diesem zu trennen, sofern sie nicht vom Altgerät untrennbar umschlossen sind. Ergänzend gelten die Informationen zum Batteriegesetz (BattG).
  • Für die Löschung personenbezogener Daten auf Altgeräten (Speichermedien) haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
  • Altgeräte müssen in einer ordnungsgemäßen und ausreichenden Umverpackung verschickt werden. Aus Sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen sollten Sie als Versender Beschädigungen (z.B. Gerätebruch) oder Transportverlust während der Beförderung vermeiden. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Altgerät nicht mehr funktionstüchtig sein sollte.
  • Verwenden Sie beim Versand per Postpaket nur das von uns zur Verfügung gestellte Einsendeetikett. Bringen Sie zusätzlich den gelben Hinweisaufkleber „Altgeräte - Retoure“ gut sichtbar auf.
  • Mit Einsendung / Abgabe der Altgeräte erklären Sie als Einsender, dass Sie sich dieser entledigen wollen und verzichten auf sämtliche Eigentumsrechte an den eingesendeten Altgeräten. Die Altgeräte gehen mit Annahme in das Eigentum von TECHNIkdirekt über.


  • 1. Rücknahme von Elektro(nik)-Altgeräten, deren äußere Abmessungen (Breite, Höhe und Tiefe) jeweils maximal 25 cm betragen:


    Solche Geräte können Sie kostenfrei an uns einsenden. Die Rückgabe ist nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.


    Sie können diese kleinen Altgeräte auch direkt bei unserem Logistikzentrum im Abholcenter von TECHNIkdirekt abgeben.


    2. Rücknahme von Elektro(nik)-Altgeräten der Kategorien 1-6


    Nur in Verbindung mit dem Kauf eines neuen Elektro(nik)gerätes der folgenden Gerätekategorien nehmen wir Ihr gleichartiges Altgerät kostenfrei zurück, sofern dieses im wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt(e).


    a) Kauf eines Neugeräts der Kategorien 1, 2 und 4:


    Beim Kauf eines Neugerätes der Kategorien 1, 2 und 4 (Wärmeüberträger, Bildschirme ab einer Oberfläche von 100 cm² und elektrische Großgeräte mit einer äußeren Abmessung größer 50 cm) haben Sie die Möglichkeit, ein dem Neugerät vergleichbares Altgerät kostenlos zurückzugeben.


    Sofern Sie beim Kauf eines Neugeräts eine kostenlose Rückgabe Ihres gleichartigen Altgeräts wünschen, werden wir Sie im weiteren Bestellverlauf über die genauen Bedingungen und den Ablauf informieren.


    b) Kauf eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und 6:


    Beim Kauf eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und 6 (Lampen, Kleingeräte sowie Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt) haben Sie die Möglichkeit, ein kostenloses Rücksendeetikett für Ihr artgleiches Altgerät anzufordern.


    Sie erhalten von uns umgehend per Brief ein Einsendetikett für die kostenlose Rücksendung Ihres Altgeräte-Pakets.


    c) Persönliche Abholung des Neugerätes mit gleichzeitiger Rückgabe des Altgerätes


    Bei Abholung Ihres Neugerätes in unserem Logistikzentrum können Sie Ihr artgleiches Altgerät auch direkt bei unserem Logistikzentrum im Abholcenter von TECHNIkdirekt abgeben.


    Weitere Rückgabemöglichkeiten


    Darüber hinaus können private Haushalte ihre Elektro-Altgeräte auch kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.






    Hinweise zur sicheren und umweltgerechten Entsorgung von

    quecksilberhaltigen Lampen


    Die Verwendung von quecksilberhaltigen Lampen ist vollkommen ungefährlich. Im Falle des Zerbrechens dieser Lampen können jedoch sehr geringe Mengen an Quecksilber-Dämpfen in die Luft entweichen. Durch den Gehalt geringer Mengen giftigen Quecksilbers dürfen quecksilberhaltige Lampen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht im Hausmüll entsorgt werden.



    Bitte entsorgen Sie defekte quecksilberhaltige Lampen kostenlos bei einer der über 3.000 kommunalen Kleinmengensammelstellen, oder schicken Sie sie bruchsicher verpackt an den Hersteller oder uns zurück (siehe unten Rücknahme von Elektro(nik)-Altgeräten).

    Sicherheitshinweise zur

    Vorbeugung von Lampenbruch


  • Lassen Sie das Leuchtmittel vor dem Wechseln immer komplett abkühlen.
  • Fassen Sie das Leuchtmittel immer am Sockel an, jedoch niemals am Glaskolben oder den Glasröhren.
  • Nehmen Sie neue Lampen erst unmittelbar vor deren Verwendung aus der Verpackung.
  • Bewahren Sie das Leuchtmittel sicher und bruchfest bis zur weiteren Verwendung bzw. Entsorgung in einem Behälter oder entsprechender Verpackung auf.

  • Vorgehensweise bei

    Lampenbruch

  • Gesundheitsgefahr beim Einatmen des Quecksilberdampfes - beugen Sie sich nicht über die Scherben und atmen Sie die Dämpfe nicht ein.
  • Trennen Sie die Lampe vom Stromnetz, indem Sie das Gerät ausschalten, ausstecken oder gegebenenfalls die Haussicherung herausnehmen.
  • Öffnen Sie umgehend die Fenster und verlassen Sie den Raum.Lassen Sie den Raum bis zu 20 Minuten auslüften.
  • Zur Beseitigung der Scherben tragen Sie Einweg- oder Haushaltshandschuhe. Kehren Sie die Glassplitter vorsichtig zusammen. Bei Teppichböden verwenden Sie bitte einen Staubsauger und entsorgen danach den Staubsaugerbeutel.
  • Sammeln Sie die Scherben und Lampenreste in einem verschließbaren Behälter (z.B. Einmachglas)
  • Entsorgen Sie den beschrifteten Behälter an einer örtlichen Entsorgungsstelle.
  • Achten Sie jederzeit darauf, dass Sie durch die Glasscherben keine Verletzungen zufügen.





  • Hinweise zur

    Entsorgung von Batterien


    Viele Artikel aus unserem Sortiment enthalten Batterien bzw. Akkus. Daher weisen wir Sie gemäß Batteriegesetz (BattG) darauf hin, dass Batterien oder Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Als Verbraucher können Sie gebrauchte Batterien bei den kommunalen Sammelstellen oder in den Verkaufsstellen des Handels unentgeltlich zurückzugeben.


    Oder Sie senden die bei uns erhältlichen Batterien nach Gebrauch an uns zurück.


    Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Darunter befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes: Cd oder NiCd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.






    Hinweis zur Abfallvermeidung


    Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht.