Meldeschein für Beherbergungsstätten, Fremdenmeldeblock, Meldeblock

für Übernachtungen im Hotel, Pension, Ferienwohnung, Campingplatz

Nach den Meldevorschriften haben Personen, die in Beherbergungsstätten für nicht länger als zwei Monate aufgenommen werden, einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben. Die Meldescheine für Beherbergungsstätten erfüllen diese Meldepflicht nach Bundesmeldegesetz (BMG) §§ 29,30

Rechnung mit ausgewiesener MwSt.