Hersteller | AVUS Racing |
Hersteller-Nr. | B03080185120030726D0 |
Artikelnummer | 691055249 |
Bauart | 1-teilig |
Design | 4, Sportlich, OEM Aehnlich |
Einpresstiefe (ET) | 30 mm |
Farbe | Schwarz, Mehrfarbig |
Farbkategorie | Dunkel |
Felgenbreite | 8.00 Zoll |
Lochkreis | 5x120 mm |
Marke | Avus racing |
Oberflächenbeschaffenheit | Glaenzend, Poliert |
Preiskategorie | Bestseller |
Speiche | Doppelspeiche |
Zollgröße | 18 Zoll |
Keine Beschreibung verfügbar
Die Ebay Fahrzeugauswahl dient nur als Orientierung. Sie nimmt keinen Bezug auf Auflagen, Traglasten etc. Damit wir Ihnen garantieren können, dass die Felge an Ihrem Fahrzeug verwendet werden darf, benötigen wir Ihren Fahrzeugschein. Hierzu hiterlassen Sie uns bitte nach der Bestellung oder auch gerne im Vorwege eine Nachricht mit einem Bild des Fahrzeugscheines, sowie Ihre E-Mail-Adresse. Wir überprüfen die Auflagen für Sie und geben Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung.
Bitte beachten Sie zudem, dass wir das notwendige Anbaumaterial nur mit den Daten aus dem Fahrzeugschein ermitteln können. Diese wären 2.1 und 2.2 in der oberen mittleren Zeile des Scheins.
Geliefert wird eine Felge. Sollten Sie 4 Felgen benötigen, setzen Sie den Artikel bitte mit der Anzahl 4 in den Warenkorb. Sofern Sie uns, wie zuvor beschrieben, den Fahrzeugschein zukommen lassen, erhalten Sie das erforderliche Anbaumaterial (Schrauben in silber und Zentrierringe), sofern dies vom Gutachten vorgeschrieben wird. Sollte die Verwendung von Serienanbaumaterial möglich sein, erhalten Sie kein separates Anbaumaterial. Zudem wird das Teilegutachten, falls vorhanden die ABE/ECE, mitgeliefert. Auf Anfrage können wir Ihnen dies auch per Mail zukommen lassen.
Für alle weiteren Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Wir freuen uns auf Ihre Bestellung!
Sportliche Grüße wünscht Ihnen
Ihr Team von DF Automotive
Die Auflagenkürzel entnehmen Sie bitte den Einschränkungen in der eBay-Fahrzeugliste.
Kürzel | Auflagentext |
---|---|
0A1 | Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme. z. B. Reifendruckkontrollsysteme. müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. |
A01 | Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. |
A02 | Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief. Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. |
A04 | Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten |
A05 | Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. |
A07 | Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden. die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. |
A08 | Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. |
A09 | Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. |
A10 | Only fine-linked snow chains may be used at the rear axle. |
A12 | Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. |
A14 | Only adhesive weights may be affixed to the exterior of the rim below the bead seat for balancing the wheels. |
A18 | Only adhesive weights may be affixed to the exterior of the rim below the bead seat for balancing the wheels. |
A32 | Only fine-linked snow chains. which come to an overall thickness of not more than 12 mm (including chain joint). may be used at the rear axle. |
A56 | Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD. Quattro. Syncro. 4-Matic. 4x4 u.ä.) |
A57 | This wheel/tyre combination(s) is (are) only permissible on vehicle models with front-wheel drive or rear-wheel drive and all-wheel drive (e.g. 2WD. 4WD .Quattro. Syncro. 4-Matic. 4x4 and similar). |
A58 | Wheel/tyre combination(s) is (are) not permissible on vehicles with all-wheel drive. |
A84 | Specifications and instructions of the vehicle manufacturer regarding the use of winter tires (M+S profile) and snow chains must be observed (see Operating Instructions). |
A90 | Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten. die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß auftragen. an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. |
B03 | Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge. die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I. COC-Papier oder Bedienungsanleitung). |
B90 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an Achse 1. |
Car | Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant. Break. Caravan. Kombi. Station-Wagon. Tourer. Turnier. Touring. ...). |
Cbo | The wheel/tyre combination is permissible for vehicle models of the Cabriolet. Roadster variants. |
Cpe | The wheel/tyre combination is permissible for vehicle models of the Coupé variant. |
ECE | The use of this wheel / tire combination is permissible only if these tires are already registered as standard equipment in the vehicle documents or released by the vehicle manufacturer. see extract from the EC type-approval of the vehicle (EC certificate of conformity). The load index. speed symbol. the M + S designation. the tire manufacturer and the advices/recommendations reported in documentation of the vehicle manufacturer must be respected when using this tire size. |
F40 | Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2. |
Flh | Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fliessheck (3-türig und 5-türig). |
G01 | Es ist der Nachweis zu erbringen. dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG. ECE-R39. § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen. sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. |
K14 | An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen. |
K1a | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K1b | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K1c | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K2a | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K2b | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K2c | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. |
K41 | An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. |
K42 | An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. |
K43 | An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei- gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. |
K44 | An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei- gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. |
K46 | An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel. Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. |
K4i | An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschliessend dauerhaft neu zu befestigen. |
K56 | Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. |
K5d | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. |
K5i | An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. |
K6a | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. |
K6g | An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Mass nach hinten/oben zu biegen. |
K6i | An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. |
K6v | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. |
K7a | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. |
K8e | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. |
K8m | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. |
KMV | Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmässigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). |
L04 | The use of this wheel/tyre combination(s) is (are) only permissible on vehicles with all-wheel steering. |
L05 | The use of this wheel/tyre combination(s) is (are) not permissible on vehicles with all-wheel steering. |
L06 | The use of this wheel/tyre combination(s) is (are) permissible on vehicles with or without all- wheel steering. |
Lim | The wheel/tyre combination is permissible for vehicle models of the limousine variant. |
M+S | This tyre size is only permissible as mud and snow tyres. |
NBF | The special wheel is not permissible for bombardment-protected vehicle models. |
R02 | Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. |
R03 | Diese Reifengrösse ist nur an Achse 2 zulässig. |
R37 | Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge. die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I. COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. |
R70 | Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. |
S02 | For fastening the wheels only original equipment fixing element no. S02 (see page 1) can be used. |
S03 | For fastening the wheels only original equipment fixing element no. S03 (see page 1) can be used. |
S04 | Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 verwendet werden. |
S05 | Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 verwendet werden. |
S06 | Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 verwendet werden. |
T00 | Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
T03 | Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
T85 | Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
T86 | Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
T88 | Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
T89 | Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
T90 | Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
T91 | Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
T92 | Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
T93 | Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
T94 | Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
T95 | Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
T96 | Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
T97 | Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
T98 | Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
T99 | Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). |
V18 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Nr. 1 Vorderachse 205/40R18 Hinterachse 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18. 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18. 245/40R18 Nr. 5 225/40R18 245/35R18. 255/35R18. 265/35R18. 285/30R18. 295/30R18 Nr. 6 225/45R18 245/40R18. 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 7 225/50R18 245/45R18. 255/45R18 Nr. 8 235/40R18 255/35R18. 265/35R18. 275/35R18. 315/30R18 Nr. 9 235/45R18 255/40R18. 265/40R18. 275/40R18. 295/35R18 Nr. 10 235/50R18 255/45R18. 285/40R18 Nr. 11 235/60R18 255/55R18. 285/50R18 Nr. 12 245/35R18 255/35R18 Nr. 13 245/40R18 255/40R18. 265/35R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 14 245/45R18 265/40R18. 275/40R18. 285/40R18 Nr. 15 245/50R18 275/45R18 Nr. 16 255/40R18 285/35R18. 295/35R18 Nr. 17 255/45R18 275/40R18. 285/40R18 Nr. 18 255/50R18 285/45R18 Nr. 19 255/55R18 285/50R18 Nr. 20 265/35R18 295/30R18. 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. |
Y84 | Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. |
Y85 | Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. |
147 | Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. |
149 | Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. |